BBB § 16i 2021 – Beschäftigungs-Begleitende Betreuung nach § 16i Referenznummer der Bekanntmachung: V21/59/210

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=GLvX4eBE2EY%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BBB § 16i 2021 – Beschäftigungs-Begleitende Betreuung nach § 16i

Referenznummer der Bekanntmachung: V21/59/210
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16i SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert.

Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb/Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.

Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen.

Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.

Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer wird i.d.R. 1x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig einmal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über §16i SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.

Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 100 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (140 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber. Die Mindestplatzzahl (100 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist eine Maßnahme gem. § 16i SGB II, die mit Lohnkostenzuschüssen geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während und nach der Aufnahme einer Beschäftigung durch eine intensive und professionelle Betreuung unterstützen soll.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme, die das Leistungsvermögen der Teilnehmenden steigert, das Beschäftigungsverhältnis stabilisiert und die Teilnehmenden dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert.

Das Coaching erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebs bzw. am Arbeitsplatz. Sollte der Betrieb/Arbeitgeber keine geeigneten Räumlichkeiten für ein Coaching zur Verfügung halten, kann das Coaching in den Räumlichkeiten des mit der beschäftigungsbegleitenden Betreuung beauftragten Trägers außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden.

Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil der Begleitung. Hierzu arbeitet der Coach eng mit den Integrationsfachkräften des kommunalen Jobcenters Solingen und den Arbeitgebern der Teilnehmenden zusammen.

Das Coaching in Präsenz bildet innerhalb der Maßnahme die Regel. Eine Unterstützung bei nicht physischer Präsenz ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

Die Maßnahme ist auf 12 Monate angelegt.

Im Rahmen dieser Ausschreibung ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer wird i.d.R. 1x pro Woche gecoacht, eine Coachingstunde entspricht 60 Minuten. Um die Geförderten vollumfänglich zu begleiten und zu beraten, wird davon ausgegangen, dass das Coaching regelmäßig einmal wöchentlich (maximal) erfolgt, es kann jedoch auch eine Reduzierung auf 14-tägig bis monatlich (mindestens) erfolgen. Der Grund für die Reduzierung der Häufigkeit auf weniger als einmal pro Woche muss zwingend mit der zuständigen Integrationsfachkraft abgestimmt werden.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er selbst kein Coaching von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchführt, die bei ihm selbst oder bei einem Tochterunternehmen über §16i SGB II gefördert werden. Die Durchführung des Coachings durch den Arbeitgeber ist somit grundsätzlich ausgeschlossen.

Der tatsächliche Bedarf an Einzelabrufen bzgl. des Coachings für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann während der Maßnahmedauer schwanken. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die gesamte Vertragslaufzeit zu, mindestens 100 Coachingplätze mit einem wöchentlichen Coaching von 60 Minuten abzunehmen. Der Auftraggeber kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bis zum Erreichen der geplanten Gesamtplatzzahl (140 Coachingplätze) Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Die Abrufe der Einzelaufträge (Einzelabrufe) erfolgen durch den Auftraggeber. Die Mindestplatzzahl (100 Plätze) im Sinne der Mindestabnahmeverpflichtung wird zu Maßnahmebeginn abgerufen und ist vom Auftragnehmer während der kompletten Vertragslaufzeit ständig vorzuhalten. Der Abruf der Plätze oberhalb der Mindestplatzzahl erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Ziele/Grundverständnis der eigenen Arbeit / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Auseinandersetzung mit der Zielgruppe / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Strategie/Maßnahmendurchführung / Gewichtung: 60 %
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2021
Ende: 31/08/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerungsoption: 1.9.2022 bis 31.8.2023

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot ist

Mindestens eine Referenz über Erfahrungen von beschäftigungsbegleitenden Coachings einzureichen, die nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (bitte nutzen Sie den Referenzfragebogen aus der Anlage)

Oder

Der Nachweis einer Zertifizierung gemäß AZAV (Akkreditierungs− und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Bitte legen Sie das Zertifikat in Kopie als Anlage dem Angebot bei.

Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz – jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß VOL/B.

Rechtsform für Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/07/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/07/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2021

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