Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Urbane Energielösungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich Urbane Energielösungen
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele. Daher ist einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen die Umsetzung „urbaner Energielösungen“, um insbesondere die Reduktion von Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Im Rahmen der Einzelabrufe können Tätigkeiten des AN im gesamten Land NRW und ausnahmsweise auch in Berlin, Brüssel und Benelux notwendig werden.
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen als Energieland zu stärken. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit stehen dabei im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes. Dabei bekennt sich die Landesregierung NRW zum Klimaschutzabkommen von Paris, um ab Mitte dieses Jahrhunderts weitgehend Treibhausgasneutral zu wirtschaften und die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau um nicht mehr als 2 Grad, nach Möglichkeit um nicht mehr als 1,5 Grad ansteigen zu lassen. Auf Gebäude entfallen bundesweit rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und knapp 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs. Der Gebäudesektor spielt daher eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaschutz- und
Energieeffizienzziele. Im Rahmen des Langfristziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 strebt die Landesregierung als Zwischenziel bis 2030 die Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen der Gebäude in Nordrhein-Westfalen um 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 an. Einer der Bausteine zur Umsetzung der Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen sind die in der Energieversorgungsstrategie des Landes angesprochenen „Urbanen Energielösungen“ (UEL). Um die Umsetzung urbaner Energielösungen aktiv voranzutreiben, möchte die Landesregierung den Akteuren entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten anbieten. Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung seiner Ziele. Die Details der zu erbringenden Leistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt. Nachfolgend werden diese Leistungen lediglich kurz skizziert. Der Schwerpunkt der Leistungen des Auftragnehmers wird auf der Qualifizierung konkreter Projekte unter Einbeziehung der relevanten Zielgruppen liegen. Zudem sollen Kommunen als besondere Zielgruppe besonders unterstützt werden, denn sie benötigen als Schlüsselakteure für die Umsetzung urbaner Energielösungen Beratung und Unterstützung zur Bildung von Kompetenzen. Dafür sind umfassende Kenntnisse im Bereich der Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und lokaler Energiesysteme (Strom, Wärme/Kälte, Mobilität) im Gebäude- und Quartiersmaßstab, Kenntnisse kommunaler Prozesse und Strukturen insb. im Bereich der Bauplanung/-entwicklung sowie umfängliche Kenntnisse der verfügbaren Fördermöglichkeiten auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes NRW notwendig. Des weiteren wird das Ministerium selbst fachlich zu beraten und zu unterstützen sein. Auch Öffentlichkeitsarbeit wird der Auftragnehmer zu leisten haben. Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt, wobei hiervon brutto [Betrag gelöscht] EUR auf den optionalen Verlängerungszeitraum gemäß § 3 (3) der Rahmenvereinbarung entfallen. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber (AG) auf Abnahme von Leistungen bis zum Erreichen der vorstehenden Vergütungsobergrenze. Der AG ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PricewaterhouseCoopers GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYY9G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.