Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SDL2144
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ist jeder Flughafenbetreiber zu einer sog. „Eigensicherung“ verpflichtet. Eine wesentliche Aufgabe ist es hierbei, die Sicherheitsbereiche vor unbefugtem Zutritt zu schützen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG) sowie befugte Personen vor dem Zutritt zu überprüfen und zu durchsuchen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG). Der Flughafenbetreiber ist darüber hinaus auch zur Ermöglichung der Sicherungsmaßnahmen Dritter verpflichtet. Hierzu gehört der sichere Transport von aufgegebenem Gepäck zu den Gepäckkontrollanlagen der Bundespolizei (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG) und die Mitwirkung bei manuellen Nachkontrollen von aufgegebenem Gepäck (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 LuftSiG).
Gegenstand der auszuschreibenden Maßnahme sind sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u. a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen) zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind.
Die Leistung beinhaltet neben der Dienstleistung auch die Vermietung von technischem Equipment (z. B. Fahrzeuge, X-Rays, Torsonden und Sprengstoff-Detektoren).
Sicherheitsdienstleistungen SDL/L1
Erbringung personeller Sicherheitsdienstleistungen, als auch Gestellung der für die Auftragsausführung benötigten Einsatzmittel schwerpunktmäßig an der zentralen Kontrollstelle(ZKS), der Personalkontrollstelle am P5 (PKS P5), der Abgrenzung zum militärischen Vorfeld (Tor P & Z30) und zur Abdeckung der Sonderdienste.
Die Bedingungen hierzu sind dem §5 des Vertrags (VM) zu entnehmen.
Sind den „Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen SDL2144“ zu entnehmen.
Das zu beschaffende technische Equipment (ADT) betrifft vorwiegend technische Anlagen, die sich im Sicherheitsbereich nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden Teile der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen den Bietern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Sicherheitsdienstleistungen SDL/L2
Erbringung personeller Sicherheitsdienstleistungen, als auch Gestellung der für die Auftragsausführung benötigten Einsatzmittel schwerpunktmäßig an den Personalkontrollstellen im Terminal (Crewgate A, T1 Mitte, T2), im Rahmen der Warenkontrolle (inkl. Lotsen) und an weiteren Kontrollstellen (Z0, Z12, Z40).
Die Bedingungen hierzu sind dem §5 des Vertrags (VM) zu entnehmen.
Sind den „Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen SDL2144“ zu entnehmen.
Das zu beschaffende technische Equipment (ADT) betrifft vorwiegend technische Anlagen, die sich im Sicherheitsbereich nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden Teile der Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen den Bietern nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber/Bieter und bei Bewerber-/Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen (vgl. Ziffer III.1.8). Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Scan des aktuellen Ausdrucks aus dem Berufs- oder Handelsregister (Ausnahme GbR) bzw. Gewerbeanmeldung,
b) Scan des aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs (GZR 4 für die juristische Person oder Personenvereinigung nach § 150 GewO) nicht älter als sechs Monate. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber ist der Auszug des Bundesamtes für Justiz als Original innerhalb von 4 Wochen an den AG weiterzuleiten,
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann zunächst durch die Abgabe des Formulars II „Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden,
d) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Die unter III.1.2) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für Sachschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert) hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV „Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden,
b) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Versicherungspolice mit folgender Mindestdeckungssumme: 50 Mio. US$ für alle Schäden eines Versicherungsjahres, die gemäß der „Besonderen Vereinbarungen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes als vertragsschließender Luftfrachtführer auf Kriegs-, Entführungs- und andere Risiken (Klausel AVN 52 F/G)“ auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Betriebshaftpflichtversicherung (Klausel AVN F/G)“ zu verwenden,
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Fahrzeug hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular VI „Eigenerklärung zur Kfz-Haftpflichtversicherung“ zu verwenden,
d) Scan der aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
e) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular VII „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden,
f) Eigenerklärung über den Netto-Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Kontrolltätigkeit nach § 5 und § 8 Luftsicherheitsgesetz). Hierzu ist das Formular VII „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden,
g) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt. Hierzu ist das Formular VIII „Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl“ zu verwenden,
h) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (Vollbeschäftigte) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) tätig sind. Hierzu ist das Formular IX „Eigenerklärung über Mitarbeiter des Bewerbers die Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ausführen“ zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
e) Der Jahresumsatz im Bereich Sicherheitsgewerbe muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
f) Der vergleichbare Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 Luftsicherheitsgesetz) an EU-Flughäfen mit einer Mindestgröße von 6 Mio. Passagieren im Jahr 2019 muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
g) Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 150 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
h) Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 80 Mitarbeiter die Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ausführen je Geschäftsjahr betragen haben.
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind vom Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend. Soweit ein Bewerber für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bewerbers eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular X zu benennen. Beruft sich ein Bewerber darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bewerbers nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular XI zu benennen. Zusätzlich ist für diese Subunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und das Formular XII bzw. XIII bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen. Außerdem muss im weiteren Verfahren nach Angebotsabgabe, vor Erteilung des Zuschlags eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer hinsichtlich seiner Bereitschaft, den Auftrag als Subunternehmer auszuführen sowie die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung eingereicht werden. Die Formulare werden gesondert zur Verfügung gestellt. Folgende Nachweise sind vorzulegen:
a) Eigenerklärung/Nennung von mindestens einer Referenz bei der der Bewerber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung vertraglich verpflichtet ist, Kontrollen nach § 5 und/oder § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durchzuführen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Leistungszeitraums, des Auftragswertes, des Umfangs des Personaleinsatzes zu belegen. Hierfür ist das Formular XII Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens (Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 an einem EU-Flughafen)“ zu verwenden.
b) Eigenerklärung/Nennung von mindestens einer Referenz bei der der Bewerber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung vertraglich verpflichtet ist, Kontrollen nach § 5 und/oder § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) durchzuführen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Leistungszeitraums, des Auftragswertes, des Umfangs des Personaleinsatzes zu belegen. Hierfür ist das Formular XIII Eigenerklärung zu „Vertragslaufzeit von Referenzen des Unternehmens (Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 an einem EU-Flughafen)“ zu verwenden.
c) Scan des Qualitätsmanagementzertifikats DIN EN ISO 9.001:2008 oder DIN EN ISO 9.001:2015 (oder vergleichbar).
a) Der Vertrag muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung seit mehr als drei Monaten bestanden haben. Als Referenz vorausgesetzt wird die vertraglich vereinbarte Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 LuftSiG an mindestens einem EU-Flughafen mit einer Mindestgröße von 6 Mio. Passagieren im Jahr 2019 und einen Mindestauftragswert der ausgeschriebenen Leistung von 2 Mio. EUR (netto exklusive Umsatzsteuer) im Jahr am selben Flughafen. Summiert wird die Anzahl der Passagiere je eingereichter Referenz.
b) Der Vertrag muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung seit mehr als drei Monaten bestanden haben. Als Referenz vorausgesetzt wird die vertraglich vereinbarte Kontrolltätigkeit nach § 5 und/oder § 8 LuftSiG an mindestens einem EU-Flughafen mit einer Mindestgröße von 6 Mio. Passagieren im Jahr 2019 und einen Mindestauftragswert der ausgeschriebenen Leistung von 2 Mio. EUR (netto exklusive Umsatzsteuer) im Jahr am selben Flughafen. Summiert werden die Anzahle der Vertragsmonate je eingereichter Referenz im Zeitraum vom 1.7.2018 bis zum 30.6.2021.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Künftige Bietergemeinschaften (BG) müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft (BWG) einreichen. Hierbei hat eine Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der BWG im Auftragsfall übernimmt, zu erfolgen. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
b) Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig (siehe auch Ziffer VI.3e).
1. Die für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter müssen die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG nachweisen.
2. Für den Einsatz von Fahrzeugen im Luftsicherheitsbereich müssen Fahrgenehmigungen (Plaketten) und für die Fahrer Betriebsführerscheine vorliegen.
3. Nachweis des Versicherungsschutzes vor Beginn des Vertragsverhältnisses 4. Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach §§ 100 Abs. 1 Nr. 2, 102 Abs. 5 GWB.
b) Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO). Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
c) Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in der zum Teilnahmewettbewerb erstellten Unterlage vorhanden. Die Unterlage zum Teilnahmewettbewerb ist uneingeschränkt und vollständig sowie gebührenfrei abrufbar unter: https://www.subreport.de/E61536549 d) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über SUBREPORT/ELVIS an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
e) Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bewerber/Bieter oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder einer anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bewerbers/Bieters bzw. der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft erhält. Dieser Nachweis der fehlenden Kenntnis muss von einem Bewerber/Bieter oder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft auch hinsichtlich gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen erbracht werden können.
Der Bewerber oder die Bietergemeinschaft sollen sich im Formular BE „Bewerbererklärung“ erklären, ob sie als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft im diesem Vergabeverfahren antreten.
f) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Es werden nur maximal die 5 bestplatzierten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der bestplatzierten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach den Kriterien, die mit konkreter Gewichtung in der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb sind (vgl. Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen SDL2144).
g) Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
h) Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern wird vor der Zuschlagserteilung außerdem die Abgabe der „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ durch alle von dem/der für den Zuschlag ausgewählten Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehenen Nachunternehmer erforderlich. Dieses Formular wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft vor der Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden.
i) Bei Leistungsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.
j) Die Bieter müssen für beide Lose jeweils ein Angebot abgeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die beiden Lose an 2 verschiedene Bieter zu vergeben. Sollte ein Bieter bei beiden Losen der Preisgünstigste sein, erhält er Los 1, da es größer ist und der Zweigünstigste Bieter in Los 2 erhält dieses Los.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.