Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeug Typ LF 20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hellenthal
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hellenthal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hellenthal.de/bauen/ausschreibungen-login/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeug Typ LF 20
Neubeschaffung eines Feuerwehrfahrzeug Typ LF 20 – näheres entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungstext.
Fahrzeuggestell und Fahrzeugaufbau
53940 Hellenthal
Beschaffung eines Fahrzeuggestells sowie Fahrzeugaufbau für ein Feuerwehrfahrzeug.
Näheres entnehmen Sie bitte den genauen Ausschreibungsunterlagen.
Beladung des Feuerwehrfahrzeugs
53940 Hellenthal
Es soll ein Angebot für die Beladung des Feuerwehrfahrzeugs erfolgen, also z. B. Schläuche, Schaummittel, Beleuchtung, Pumpen, etc..
Näheres entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Hellenthal, Rathausstr. 2, 53940 Hellenthal, Besprechungszimmer, Zimmer 11
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.