Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2020_0210_OV_68
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de/Amtsleitung-Referat-Zentraler-Einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Kanal-TV-Inspektionsfahrzeug
Der Auftrag wurde vergeben:
Beschaffung eines Kanal-TV-Untersuchungsfahrzeugs für den Bereich Kanalservice der Stadt Bochum mit einem 4K Kamerasystem zur Darstellung einer realen 3D-Innenansicht der Kanäle.
Stadt Bochum – Technischer Betrieb – Obere
Stahlindustrie 4
44793 Bochum
Der Technische Betrieb der Stadt Bochum beabsichtigt zur Inspektion und Dokumentation (nach DIN EN 13508-2) des Kanalnetzes die Anschaffung eines 4K Kamerasystems (3840 × 1920 Pixel) zur Darstellung einer realen 3D-Innenansicht der inspizierten Kanäle. Eine saubere realitätstreue Abbildung von Kreisprofilen DN 150 bis DN 1200 und Eiprofile 400 / 600 mm bis 1 300 / 1 900 mm wird als Mindestanforderung vorgegeben.
Das Fahrzeug sowie alle Ein- und Anbauten müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden Unfallverhütungsvorschriften [UVV] entsprechen. Es ist ein Komplettfahrzeug bestehend aus einem Fahrgestell, mit passendem Ausbau, sowie der erforderlichen Kameratechnik, Software und Hardware zu liefern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IBAK Helmut Hunger GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://ibak.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYSR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).