Entsorgung Klärschlamm Referenznummer der Bekanntmachung: 1-227905
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eglv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung Klärschlamm
Thermische Behandlung von ca. 100 000 t Klärschlämmen aus Altschlammplätzen der ehem. Kläranlage Kleine Emscher in Duisburg, Nordstraße 48 inklusive Vorbehandlung der Altschlämme und Beseitigung der Reststoffe/Aschen.
Duisburg
Der Erfüllungsort ist der Standort der vom Bieter vorgesehenen Anlage
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die thermische Behandlung dieser rund 100 000 t Altklärschlämme inklusive der Aufbereitung/Vorbehandlung/Vorabsiebung sowie die Verwertung/Entsorgung der Reststoffe.
Die Emschergenossenschaft hat bis 1999 an der Nordstraße in Duisburg eine Kläranlage betrieben. Zur Kläranlage gehörten Schlammplätze, die zur Lagerung und Trocknung der Klärschlämme genutzt wurden. Gemäß Ordnungsverfügung mit Fristsetzung sollen die Klärschlämme aus vier Schlammplätzen (SP 2 bis SP 5) ausgekoffert und einer thermischen Behandlung zugeführt werden. In einem begrenzten Zeitraum von max. 8 Monaten fallen im Jahr 2022 (Februar bis September) rund 63 000 m3 (ca. 100 000 t) Klärschlämme an, die nachweislich in diesem Zeitraum thermisch zu behandeln sind. Es handelt sich um Klärschlämme aus einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage, die unter der Abfallschlüsselnummer 190805 zu behandeln sind. Untersuchungen zeigten, dass Schadstoffgehalte auftreten können, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen. Diese Merkmale sind im Hinblick auf die Lagerung, die (Zwischen-)Transporte und die Annahmebedingungen zu beachten. Von daher sind nachweislich thermische Behandlungsanlagen vorzusehen, die neben kommunalen auch industrielle als „gefährliche“ Abfälle eingestufte Klärschlämme thermisch behandeln dürfen.
Die Konsistenz dieser Schlämme reicht von stichfest über pastös/breiig bis nass.
Aufgrund von Störstoffen ist eine vorlaufende Aufbereitung der Schlämme erforderlich.
Zur thermischen Behandlung fallen rund 63 000 m3 (ca. 100 000 t) Klärschlämme an.
Die Klärschlämme lagern seit mehr als 40 Jahren in einer Mächtigkeit zwischen 1,0 m und max. 3,5 m in den Schlammplätzen. In einem Schlammplatz, der mit rund 10 000 m3 gefüllt ist, binden die Klärschlämme ganzjährig ins Grundwasser ein.
Demnach weisen die Klärschlämme eine große Trockensubstanz-/Wassergehaltsspanne auf, die von ≥ 50 % TS bis ≤ 25 % TS reicht. Die Konsistenz, die neben dem Transport auch für eine Aufmietung / Stapelfähigkeit im Zuge der Bereitstellung an der thermischen Behandlungsanlage von ausschlaggebender Bedeutung ist, reicht von krümelig über pastös und breiig bis zu nass und fließend. Erfahrungsgemäß enthalten die Klärschlämme in alten Schlammplätzen Steine (Beton, Bauschutt, etc.) und andere Störstoffe, die die thermische Behandlung beeinträchtigen können und daher einer Vorbehandlung bedürfen, die i.d.R. über mehrere Stufen einer Vorabsiebung und Homogenisierung oder vgl. sowie einer teilweise intensiven Trocknung durchgeführt wird.
Die Ergebnisse chemischer Untersuchungen zeigen, dass die Klärschlämme neben den hohen organischen Anteilen auch mit NE-Metallen (Zink, Cadmium, Quecksilber) belastet sind. Hierbei handelt es sich um die oben erwähnten Gefährlichkeitsmerkmale, die im Hinblick auf (Zwischen-) Transporte, Lagerflächen, etc. zu beachten sind.
Die gesamte Räumungsmaßnahme der alten Klärschlammbecken ist in der Zeit von Februar 2022 bis Ende September 2022, also innerhalb von 8 Monaten durchzuführen und abzuschließen. Eine Verlängerung über den 30.9.2022 hinaus ist nicht möglich. Der AN hat damit die Annahme dieser Schlämme bis Ende September sicherzustellen, die Entsorgung, das heißt die endgültige thermische Behandlung der ca. 100 000 t Klärschlämme, ist bis Ende 2022 nachweislich abzuschließen und als ordnungsgemäße Entsorgung dem AG nachzuweisen.
Sollten Aufbereitung und Zwischenlagerung sich nicht auf dem Anlagengelände der thermischen Behandlung befinden, sind alle diesbezüglichen Genehmigungen, (Zwischen-) Transporte und Annahmekapazitäten der einzelnen Standorte im Hinblick auf die o. g. Annahmemengen und möglichen Stillstandszeiten und Störfälle im Rahmen des Angebotes darzulegen. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe zugelassen;
Zuschlagskriterien:
Preis: 50 % (Preisobergrenze mit [Betrag gelöscht] EUR/t netto verbindlich festgesetzt),
Kosten: 50 % (Gesamttonnage * Transportpreis gemäß KGS Tabelle IV, Zugsätze, Ausgabe 2021),
Es gilt eine Preisobergrenze von [Betrag gelöscht] EUR/t. Angebote, die einen höheren Preis aufweisen, werden zwingend aus der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags eingereicht werden:
Name des Bewerbers sowie Angaben zur Vertretungsberechtigung, zur Eignungsleihe und zur Unterauftragsvergabe
— Eigenerklärung gemäß Ziffer 3.2 des Runderlasses des Innenministeriums;
— Name, Bezeichnung, Adresse der Verbrennungsanlage, ggf. auch weitere Anlage(n), die im Falle von Störungen bedient werden können;
— Nachweis der Zulassung der Anlage für die thermische Behandlung von Klärschlämmen kommunaler und industrieller Herkunft;
— Nachweis über die zulässige Annahme der hier vorliegenden Klärschlämme (siehe Beschreibung), Tabelle mit Annahmegrenzwerten ist beizufügen;
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach §§56f KrWG;
— Nachweis der Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vgl., eine aktuelle Zertifizierung ist beizulegen;
— Nachweis der Lage, Größe und der abfallrechtlichen Zulassung der Bereitstellung-/Lagerflächen (für nicht stapelbare Klärschlämme), sowie deren Annahmekapazität;
— Nachweis ausreichender Vorbehandlungs- (Sieb-)-kapazitäten für die hier ausgeschriebenen 100 000 t im Jahr 2022;
— Nachweis der Entsorgungskapazität für die thermische Behandlung von rund 100 000 t Klärschlämmen in 2022 (Entsorgungssicherheit);
— Angabe der vorgesehenen Entsorgungsanlage für die vorgesehene Beseitigung der Reststoffe / Aschen;
— Nachweis der täglichen Annahmekapazität bis zu 1 000 t nicht stapelbarer Klärschlämme;
— Angabe, ob ein Notifizierungsverfahren aufgrund einer vorgesehenen grenzüberschreitenden Abfallverbringung erforderlich ist;
Folgende Nachweise, Erklärungen und Angaben sind nur auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu Umständen gemäß § 6b EU VOB/A zum Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe des § 6e EU VOB/A, soweit hierzu mit Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots nur Eigenerklärungen verlangt wurden.
Nachweis von 3 Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, davon mindestens 1 Referenz über eine thermische Klärschlammentsorgung von mindestens 75 000 t innerhalb eines Zeitraumes von max. 1 Jahr Nachweis einer Referenz über die Aufbereitung innhomogener Klärschlämme und auch siehe III.1.1 (§ 46 Abs. 3 VgV).
Nachweis von 3 Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, davon mindestens 1 Referenz über eine thermische Klärschlammentsorgung von mindestens 75 000 t innerhalb eines Zeitraumes von max. 1 Jahr Nachweis einer Referenz über die Aufbereitung innhomogener Klärschlämme und auch siehe III.1.1 (§ 46 Abs. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristen-Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Die Vergabestelle weist insbesondere und ausdrücklich auf die in den §§ 134,135 und 160 GWB normierten Fristen hin.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Telefon: [removed]