Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-40-3-7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Freianlagenplanung
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, Flächenmehrbedarfe bei Grundschulen durch freistehende Erweiterungsbauten im Rahmen von Modulbauweise, vorzugsweise in Holzmodulbauweise, realisieren zu lassen. Diese Modulbauweise soll nach Möglichkeit an 15 Grundschulstandorten umgesetzt werden. Hierfür vergibt die Stadt Planungs- und Projektsteuerungsleistungen. Gegenstand dieses Verfahrens sind Leistungen der Landschaftsarchitektur (Freianlagenplanung).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bevölkerungswachstum in Gütersloh lässt auch die Zahl der Schulkinder schneller wachsen, als neue Schulen gebaut werden können. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Schulen selbst. Ganztagsschule und inklusiver Unterricht, schüleraktivierende Formen des Lernens und Lehrens und neue pädagogische Ideen brauchen mehr Raum und ganz andere Raumkonzepte, als in den bisherigen Schulgebäuden vorgesehen war. Flächenmehrbedarfe sollen durch freistehende Erweiterungsbauten im Rahmen von Modulbauweise, vorzugsweise in Holzmodulbauweise, realisiert werden. Dies dient insbesondere zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.
Die Modulbauweise soll nach Möglichkeit an folgenden 15 Grundschulstandorten in Gütersloh umgesetzt werden: Altstadtschule, Avenwedde Bahnhof, Blankenhagen, Blücherschule, Edith Stein, Große Heide, Isselhorst, Josefsschule, Kapellenschule, Kattenstroth, Nordhorn, Overberg, Paul Gerhardt und Pavenstädt. Durch Einfachheit und Standardisierung muss sich ein Nutzen für möglichst alle Schulstandorte ergeben. Im Ausbau ist Flexibilität für eine sich an ändernden pädagogischen Anforderungen orientierende Nutzung und eine potentielle Nachnutzung sicherzustellen. Unter Berücksichtigung der genannten Standorte sind Standard-Module für Unterricht und Verpflegung zu entwickeln, die anschließend an den Einzelstandorten errichtet werden sollen. Vorzugsweise soll dies in Holzmodulbauweise geschehen. Für die Modulherstellung und den Aufbau soll voraussichtlich auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ein Generalunternehmer gesucht werden. Die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme sowie die schnellstmöglichen Umsetzung sind wichtige Ziele. Wünschenswert ist eine weitgehend parallele Errichtung der Erweiterungsbauten. Diese sind in die bestehenden Schulgelände zu implementieren.
Die Ein- und Anbindung der neuen Gebäude in das jeweilige Schulaußengelände erfordert individuelle, freiraumrelevante Planungsleistungen. Die Leistungen der Freianlagenplanung betreffen die Leistungsphasen 1-9 nach § 39 Abs. 3 HOAI. Der Auftraggeber wird die Leistungen stufenweise in maximal 8 Leistungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 39 Abs. 3 HOAI. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen. Weitere Leistungsstufen wären die Leistungsphase 3 nach § 39 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2), die Leistungsphase 4 (Leistungsstufe 3), die Leistungsphase 5 (Leistungsstufe 4), die Leistungsphase 6 (Leistungsstufe 5), die Leistungsphase 7 (Leistungsstufe 6), die Leistungsphase 8 (Leistungsstufe 7) und die Leistungsphase 9 (Leistungsstufe 8). Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Leistungsstufe 1 soll für alle 15 Grundschulstandorte erbracht werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Leistungen ab Leistungsstufe 2 nach den vertraglichen Vereinbarungen – auch eingeschränkt nach seinem Bedarf – abzurufen. Dies kann separat für einzelne, mehrere oder alle Grundschulstandorte erfolgen.
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Die Stadt Gütersloh strebt die Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder an.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf die Möglichkeit zum Abruf aus der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Das tatsächliche Leistungsende des Auftragnehmers ist vom Abschluss der beauftragten Leistungsstufe abhängig und kann – zum Beispiel bei Beauftragung der Leistungsphase 9 – nach dem genannten Termin liegen.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 nach § 39 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 1), anschließend bei Fortsetzung des Projekts die Leistungsphase 3 nach § 39 Abs. 3 HOAI (Leistungsstufe 2), die Leistungsphase 4 (Leistungsstufe 3), die Leistungsphase 5 (Leistungsstufe 4), die Leistungsphase 6 (Leistungsstufe 5), die Leistungsphase 7 (Leistungsstufe 6), die Leistungsphase 8 (Leistungsstufe 7) und die Leistungsphase 9 (Leistungsstufe 8). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Leistungsstufen nach Leistungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers.
Dabei soll die Leistungsstufe 1 für alle 15 Grundschulstandorte erbracht werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Leistungen ab Leistungsstufe 2 nach den vertraglichen Vereinbarungen – auch eingeschränkt – abzurufen. Dies kann separat für einzelne, mehrere oder alle 15 Grundschulstandorte erfolgen. 15 Grundschulstandorte sind das Maximum.
Besondere Leistungen und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des vollständigen Namens des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage, Rechtsform des Bieters, Jahr der Bürogründung, Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens und Büroinhaber,
2. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen,
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
4. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Gewerbezentralregister, Verpflichtungen nach MiLoG,
6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
7. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bieter im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters eingetragen, ist über die Eintragung ein Nachweis des Registers beizufügen (z. B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.Will eine Bietergemeinschaft ein Angebot einreichen, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und – wenn einschlägig – den Nachweis nach vorstehender Ziffer 7 vorlegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zugleich zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 7 vorzulegen. Von dem Bieter/ der Bietergemeinschaft ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (z. B. Verpflichtungserklärung).
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und über mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie der Bestätigung des Versicherers ist ausreichend), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Freianlagenplanung) der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Will eine Bietergemeinschaft ein Angbot abgeben, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und einen Nachweis nach vorstehender Ziffer 1 vorlegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zugleich zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 und 2 vorzulegen.
Mindestanforderungen:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und über mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (beides jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ Nachweis durch Bestätigung eines Versicherers (nicht eines Versicherungsmaklers, nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie der Bestätigung des Versicherers ist ausreichend), im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Bietergemeinschaften ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
1. Einzureichen ist eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Referenzprojekte über Leistungen der Freianlagenplanung für den Neubau, Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung einer Bildungseinrichtung (zum Beispiel Grundschule) mit jeweils einer Mindestbausumme von 0,1 Mio. EUR netto in der Kostengruppe 500 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z. B. bei ausländischen Projekten). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 39 Abs. 3 HOAI (oder dem vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein, Leistungsphase 8 muss noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein.
Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Freianlagentyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppe 500 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z. B. bei ausländischen Projekten) und des eigenen Rechnungswertes. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Architekten/Landschaftsarchitekten (diese umgerechnet auf Vollzeitstellen) der letzten 3 Jahre und aktuell (dafür zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes) ersichtlich ist;
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Angaben nach den Ziffern 1 bis 3 vorzulegen.
Will eine Bietergemeinschaft ein Angbot abgeben, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffer 1 jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bietergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Mindestanforderungen:
Angabe von mindestens 2 Referenzen über Leistungen der Freianlagenplanung aus den letzten 5 Jahren für den Neubau, Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung einer Bildungseinrichtung (zum Beispiel Grundschule) mit einer Mindestbausumme von jeweils 0,1 Mio. EUR netto in der Kostengruppe 500 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar z. B. bei ausländischen Projekten). Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 39 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt worden sein. Leistungsphase 8 muss noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein.
Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Freianlagentyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in Kostengruppe 500 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z. B. bei ausländischen Projekten) und des eigenen Rechnungswertes. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes.
§ 75 Abs. 1 bzw. Abs. 2 VgV: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt, Landschaftsarchitekt oder Ingenieur zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/Landschaftsarchitekt/Ingenieur tätig zu werden. Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der eine der beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
1. Projektsprache: Deutsch.
2. Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Gütersloh zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle Änderungen der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Es findet ein einstufiges offenes Verfahrens statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
5. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden.
Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.