Wohneigentumsbildung in Deutschland 2018-2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohneigentumsbildung in Deutschland 2018-2021
Die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum ist ein wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge, die Wohnungsversorgung sowie die strategische Stadtentwicklung. Jedoch fehlen in den amtlichen Statistiken detaillierte empirische Datengrundlagen über die Erwerbsvorgänge sowie räumliche und gebäudebezogene Informationen. In der Vergangenheit wurde diese Datenlücke u. a. im Rahmen einer Mehrbezieherstudie, die seit den 1970er Jahre im 3-4 Jahresrhythmus durchgeführt wurde, geschlossen. Abgekoppelt von dieser Mehrbezieherstudie wurde die Befragung zuletzt im Jahr 2018 für die Untersuchungsjahre 2012-2017 vom BBSR beauftragt und durchgeführt. Die Fortführung der Zeitreihen soll im Rahmen dieser Studie erfolgen, in der Informationen zu Erwerbsvorgängen im Wohneigentum erhoben werden. Die Befragung beinhaltet Informationen zu Objekt- und Erwerberstrukturen, Finanzierungsstrategien — auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie, Nutzung von Fördermaßnahmen, Wohneigentum als Altersvorsorge sowie energetischen Maßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum usw. Hierbei werden die Erwerberjahrgänge 2018 bis 2021 untersucht.
Die Ergebnisse fließen in wohnungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung sowie in die Wohnungsmarktbeobachtung des BBSR ein und bieten eine wichtige Informationsgrundlage zur Wohneigentumsbildung in Deutschland. Diese Erhebung ist die einzige in Deutschland, die als Zeitreihe konzipiert ist und alle Haushalte, inkl. derer, die Wohneigentum zu 100 % aus eigener Liquidität finanzieren, sowie Wohneigentumsbildung durch Erbschaften bzw. Schenkungen von Immobilien untersucht. Durch diese umfassende Betrachtung sind die Ergebnisse von hohem Informationsgehalt.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Siehe „Eignungskriterien“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe „Informationen zur Vergabe“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.