Zulassungsverfahren zum Abschluss von Verträgen über Einlasskontrollen für die Kundencenter der AOK Nordwest Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-05-28-NW-KRA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zulassungsverfahren zum Abschluss von Verträgen über Einlasskontrollen für die Kundencenter der AOK Nordwest
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über Einlasskontrollen für die Kundencenter der AOK Nordwest. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss eines Vertrages über Einlasskontrollen für die Kundencenter der AOK Nordwest angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 15.6.2021. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 12,5 Monate.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss eines Vertrages über Einlasskontrollen für die Kundencenter der AOK Nordwest angeboten. Um den Infektionsschutzvorgaben zu genügen, ist es erforderlich, den Zutritt zu verschiedenen Kundencentern (88 an der Zahl) zu überwachen und ggfs. zu begrenzen.
Der Auftrag umfasst die folgenden Kundencenter:
Serviceregion Schleswig-Holstein Süd:
1. 21502 Geesthacht, Mühlenstr. 46,
2. 22846 Norderstedt, Rathausallee 76,
3. 22926 Ahrensburg, Hamburger Str. 24-28,
4. 23558 Lübeck, Kreuzweg 11,
5. 23578 Oldenburg, Göhler Str. 17,
6. 23795 Bad Segeberg, Seminarweg 6,
7. 23879 Mölln, Hauptstr. 91.
Serviceregion Schleswig-Holstein Nord:
8. 24103 Kiel, Raiffeisenstr. 1,
9. 24306 Plön, Wilhelmstr. 7,
10. 24340 Eckernförde, Bachstr. 2a,
11. 24534 Neumünster, Am Teich 1,
12. 24568 Kaltenkirchen, Holstenstr. 25,
13. 24768 Rendsburg, Schiffbrückenplatz 16,
14. 24837 Schleswig, Schwarzer Weg 9,
15. 24937 Flensburg, Heinrichstr. 21,
16. 25335 Elmshorn, Alter Markt 6,
17. 25421 Pinneberg, Hindenburgdamm 60,
18. 25524 Itzehoe, Theodor-Heuss-Platz 2,
19. 25746 Heide, Lindenstr. 1-3,
20. 25813 Husum, Brinckmannstr. 43,
21. 25899 Niebüll, Rathausstr. 33.
Serviceregion Ostwestfalen-Lippe:
22. 32052 Herford, Kurfürstenstr. 3-7,
23. 32257 Bünde, Nordring 11,
24. 32312 Lübbecke, Bahnhofsstr. 6,
25. 32339 Espelkamp, Breslauer Str. 12,
26. 32423 Minden, Lindenstr. 33,
27. 32657 Lemgo, Walterstr. 8,
28. 32756 Detmold, Wiesenstr. 22,
29. 32826 Blomberg, Langer Steinweg 7-9,
30. 33034 Brakel, Nieheimer Str. 23,
31. 33102 Paderborn, Friedrichstr. 17-19,
32. 33330 Gütersloh, Barkeystr. 19,
33. 33378 Rheda-Wiedenbrück, Hauptstr. 93,
34. 33604 Bielefeld, Oelmühlenstr. 57-59,
35. 33647 Bielefeld-Brackwege, Germanenstr. 8,
36. 33790 Halle/Westfalen, Kaiserstr. 31,
37. 34414 Warburg, Josef-Wirmer-Str. 28,
38. 37671 Höxter, Roonstr. 14.
Serviceregion Ruhrgebiet:
39. 44137 Dortmund, Königswall 21,
40. 44263 Dortmund-Hörde, Hörder Burgstr. 9-11,
41. 44309 Dortmund-Brackel, Brackeler Hellweg 119,
42. 44532 Lünen, Bäckerstr. 31,
43. 44623 Herne, Hermann-Löns-Str. 54,
44. 44791 Bochum, Uhlandstr. 30-34,
45. 44866 Bochum-Wattenscheid, Am Wall 13,
46. 45657 Recklinghausen, Westholter Weg 82,
47. 45711 Datteln, Hafenstr. 1,
48. 45881 Gelsenkirchen, Rolandstr. 14,
49. 45894 Gelsenkirchen-Buer, Maelostr. 8,
50. 46236 Bottrop, Blumenstr. 7,
51. 46282 Dorsten, Platz der Deutschen Einheit 6,
52. 58095 Hagen, Friedrich-Ebert-Platz 2,
53. 58332 Schwelm, Kurfürstenstr. 29,
54. 58452 Witten, Ardeystr. 122c,
55. 59065 Hamm, Bismarckstr. 27,
56. 59192 Bergkamen, Am Stadtmarkt 4,
57. 59423 Unna, Märkische Str. 2.
Serviceregion Münsterland:
58. 46325 Borken, Beckingsweg 1,
59. 46395 Bocholt, Hohenstaufenstr. 12,
60. 48143 Münster, Königsstr. 18/20,
61. 48231 Warendorf, August-Wessing-Damm 3b,
62. 48282 Emsdetten, Kolpingstr. 56,
63. 48431 Rheine, Herrenschreiberstr. 25,
64. 48465 Steinfurt, Alexander-König-Str. 17,
65. 48653 Coesfeld, Jakobiring 9,
66. 48683 Ahaus, Parallelstr. 12,
67. 49477 Ibbenbüren, Alte Münsterstr. 25,
68. 59269 Beckum, Einsteinstr. 2-4,
69. 59348 Lüdinghausen, Wolfsberger Str. 27.
Serviceregion Südwestfalen:
70. 57074 Siegen, Frankfurter Str. 2,
71. 57223 Kreuztal, Marburger Str. 2,
72. 57290 Neunkirchen, Bahnhofstr. 3,
73. 57319 Bad Berleburg, Odebornsweg 3,
74. 57368 Lennestadt, Helmut-Kumpf-Str. 29,
75. 57392 Schmallenberg, Weststr. 39,
76. 57439 Attendorn, Am kleinen Graben 2,
77. 57462 Olpe, Winterbergstr. 19,
78. 58507 Lüdenscheid, Knapper Str. 59,
79. 58638 Iserlohn, Treppenstr. 9,
80. 58706 Menden, Untere Promenade 4,
81. 58840 Plettenberg, Königstr. 13,
82. 59494 Soest, Walburgerstr. 6,
83. 59555 Lippstadt, Ostwall 24,
84. 59755 Arnsberg-Neheim, Neheimer Markt 3a,
85. 59821 Arnsberg, Jahnstr. 5,
86. 59872 Meschede, Winziger Platz 7,
87. 59929 Brilon, Gartenstr. 17,
88. 59955 Winterberg, Untere Pforte 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des interessierten Unternehmens (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen,
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis – einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen gegen Personen- und Sachschäden ([Betrag gelöscht] EUR). Erfüllt der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung (Mindestdeckungssummen), erklären wir, dass wir unverzüglich nach Vertragsschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme* abschließen oder die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung erweitern werden und anschließend den Nachweis der Auftraggeberin vorlegen werden.
Hinweis: Die Vergabestelle und/oder die Auftraggeberin kann ein interessiertes Unternehmen zu jedem Zeitpunkt der Verfahrens auffordern, die bestehende Versicherungspolice beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Achtung! Beinhaltet der vorgelegte Nachweis eine Befristung, verlängert sich die Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung aber jeweils um ein Jahr, ist nachzuweisen, dass die Versicherung nicht in angegebener Frist gekündigt wurde und mindestens bis zum Ende der Angebotsfrist noch bestand.
1. Eigenerklärung zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO: Folgendes ist einzutragen bzw. zu bestätigen:
— Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse des interessierten Unternehmens, Name/n der vertretungsberechtigten Person/en,
— Wir versichern, dass das bei einer Einlasskontrolle eingesetzte Personal die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO abgelegt hat.
Der jeweils gültige Nachweis für eingesetzte Mitarbeiter*innen wird nach Beauftragung durch die Auftraggeberin umgehend per Email nachgereicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
2. Die unter IV.1.3) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes auszufüllen.
3. Interessierte Unternehmen können die notwendigen Unterlagen einer Teilnahmebekundungen auf der Internetseite www.dtvp.de herunterladen. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten bzw. herunterzuladenden Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes interessierte Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1)-III. 1.3) genannten Nachweise/Unterzeichnung der geforderten Erklärungen, der Anlage 3_Bedingungen der Auftragsvergabe und des Vertrages dokumentiert, kann dem Vertag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
4. Die Vergabestelle fordert aufgrund der geltenden Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das interessierte Unternehmen. Nur wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, darf der Vertragsschluss erfolgen.
5. Einzelaufträge aus dem Rahmenvertrag vergibt die Auftraggeberin nach folgendem Prozedere:
Sollte ein Kundencenter Bedarf an der ausgeschriebenen Leistung äußern, wird ein Wachschutzunternehmen umgehend mit der Durchführung der Dienstleistung (zum nächsten Werktag, auf Anfrage des betreffenden Kundencenters auch zu einem späteren Zeitpunkt) beauftragt. Hierbei wird der erste Auftrag für einen ersten Standort an den ersten Vertragspartner vergeben. Der nächste Auftrag für einen anderen Standort wird an den zweiten Vertragspartner vergeben usw. Die Reihenfolge der Auftragsvergabe ergibt sich aus der Reihenfolge der eingegangenen kompletten Teilnahmebekundungen für den jeweiligen Standort. Kommt der Einzelauftrag gleich aus welchen Gründen mit dem Vertragspartner nicht zustande, so wird für den betroffenen Standort der nächste Vertragspartner nach der Rangfolge kontaktiert. Gehen 2 oder mehrere Teilnamebekundungen für einen Standort taggleich ein, entscheidet das Los, an welchen Vertragspartner der jeweilige Standort vergeben wird. Sind alle Vertragspartner für jeweils einen Standort beauftragt worden und sollen weitere Aufträge vergeben werden, erfolgt die weitere Beauftragung gemäß des Eingangs der Teilnahmebekundungen, so dass der nächste Auftrag an den Vertragspartner der zuerst eingegangenen Teilnahmebekundung vergeben wird. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Teilnahmebekundung per E-Mail an folgende Adresse: [removed].
6. Der früheste Vertragsbeginn ist der 15.6.2021. Vertragsende ist der 30.6.2022. Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.9.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 28.5.2021 (Bedingung für die Öffnung der zeitlich erst möglichen Angebote) zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRRAE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach Auffassung der AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97ff GWB) nicht anwendbar sind. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“