Rahmenvertrag Gebäude- und Glasreinigung Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: HdG 2_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hdg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Gebäude- und Glasreinigung Berlin
Rahmenverträge mit einer Laufzeit von je 4 Jahren über Gebäude- und Glasreinigungsleistungen für die Berliner Liegenschaften der Stiftung „Tränenpalast“, Kulturbrauerei und Depot (Spandau).
Gebäudereinigung
10435 Berlin
Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren über Gebäudereinigungsleistungen für die Berliner Liegenschaften „Tränenpalast“, Kulturbrauerei und Depot (Spandau).
Glasreinigung
10435 Berlin
Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren über Glasreinigungsleistungen für die Berliner Liegenschaften „Tränenpalast“, Kulturbrauerei und Depot (Spandau).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13587
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.niederberger.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext sowie aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen gestellt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).