Durchführung eines Interventions- und Bildungsprogramm für die Zielgruppe von Jugendlichen im Strafverfahren sowie jugendliche Intensiv- und Mehrfachstraftäter (sog. Systemsprenger) Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59063
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung eines Interventions- und Bildungsprogramm für die Zielgruppe von Jugendlichen im Strafverfahren sowie jugendliche Intensiv- und Mehrfachstraftäter (sog. Systemsprenger)
Durchführung eines Interventions- und Bildungsprogramm für die Zielgruppe von Jugendlichen im Strafverfahren sowie jugendliche Intensiv- und Mehrfachstraftäter (sog. Systemsprenger).
59061 Stadtgebiet Hamm
Den jungen Menschen soll im Rahmen des Programmes ein Angebot auf freiwilliger Basis und dennoch mit Verbindlichkeit (Selbstverpflichtung) geboten werden. Die Jugendlichen sollen nach einer Interventions- und Kontaktphase pragmatische und zielgerichtete Angebote mit einer engen Betreuung erhalten. Die delinquenten oder von Delinquenz bedrohten Jugendlichen (sog. Systemsprenger) sollen so aktiviert werden, dass sie dauerhaft in die bestehenden Regelsysteme (Ausbildung / Arbeitsmarkt) angekoppelt und straffrei werden und die Normen und Regeln unserer Gesellschaft einhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.paidaia.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDR5T.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html