Logistikzentrum Konrad (LoK) — Fachplanung technische Ausrüstung AG 1 – 8 nach §§ 53 ff. HOAI 2013 inkl. Erstellung von Antrags- und Nachweisunterlagen für das Genehmigungsverfahren nach § 12 StrlSchG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Logistikzentrum Konrad (LoK) — Fachplanung technische Ausrüstung AG 1 – 8 nach §§ 53 ff. HOAI 2013 inkl. Erstellung von Antrags- und Nachweisunterlagen für das Genehmigungsverfahren nach § 12 StrlSchG
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH beabsichtigt auf Basis des EntsorgÜG und im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ein zentrales Bereitstellungslager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung als Eingangslager für das Endlager Konrad, das Logistikzentrum Konrad (LoK) zu errichten und zu betreiben. Durch die Errichtung des Logistikzentrums Konrad (LoK) werden die Abfallgebinde, die aus Betrieb, Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken sowie aus den Bereichen Forschung, Gewerbe und Medizin stammen, Just-in-Time überwiegend über die Schiene nach den Vorgaben des Endlagers Konrad an dieses angeliefert. Dadurch soll die Anlieferung der Abfallgebinde optimiert und die Betriebsphase des Endlagers reduziert werden. Das Endlager Konrad ist das erste nach Atomrecht genehmigte Endlager Deutschlands. Darin sollen bis zu 303 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden.
Essen / Würgassen / Berlin
Nach den derzeitigen Planungen wird das LoK auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Würgassen (KWW) in 37688 Beverungen, Landkreis Höxter in Nordrhein-Westfalen, aus folgenden Gebäuden bzw. baulichen Anlagen bestehen:
— ein Lagergebäude, bestehend aus fünf Hallen und 2 Verladebereichen,
— als Anbau zum Lagerbebäude ein An-und Abtransportbereich als geschlossene Halle,
— ein Betriebsgebäude als Kopfbau mit Zugangs- und Technikbereichen,
— einer Wetterschutzhalle für Leercontainer, Tauschpaletten und Handhabungsequipment,
— ein Bürogebäude mit Archiv,
— einem Lokschuppen,
— einem Werkstattgebäude mit Lokschupen,
— einer Unterstellhalle,
— einer Hauptpforte mit Pkw- und LKW-Schleuse sowie einer Pforte beim Gleisanschluss,
— ein Gebäude für die zentrale Wärmeversorgung,
— einer Gleisanbindung an das öffentliche Schienennetz (Sollingbahn) mit 2 Gleisanlagen für den An- und
Abtransport sowie einer Übergabestationn für Züge auf dem Betriebsgelände,
— Rückhalte- und Versickerungsbecken für Niederschlagswasser,
— Werksstraßennetz mit Parkplätzen,
— Zaunanlage.
Das Endlager Konrad soll Mitte des Jahres 2027 den Einlagerungsbetrieb aufnehmen. Zur Synchronisierung der Inbetriebnahme des Endlagers Konrad mit der des LoK ist eine Betriebsbereitschaft mit Teilen des Lagergebäudes für den Antransport von Abfallgebinden mit der zugehörigen Infrastruktur Anfang 2027 erforderlich.
Die vollständige Betriebsbereitschaft des LoK ist für das vierte Quartal 2028 geplant.
Basierend auf anlagen- und nutzungsspezifischen Anforderungen an das LoK sind für das Gesamtprojekt LoK durch den Planer Technik sämtliche Grundleistungen nach HOAI 2013,
— Teil 4 – Fachplanung - Abschnitt 2 – Technische Ausrüstung in den Anlagengruppe 1 - 8
Zu erbringen sowie die entsprechenden Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren nach § 12 StrlSchG zu erstellen.
Der Planer Technik hat die für die Genehmigungserteilung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach § 12 StrlSchG erforderlichen Antrags- und Nachweisunterlagen zu erstellen. Dabei hat er die zeitliche Abfolge (Annahmebereitschaft, vollständige Inbetriebnahme) zu berücksichtigen. Für das Lagergebäude mit den zugehörigen An- und Abtransportbereichen sowie der Wetterschutzhalle sind durch den Planer auf Basis eines vorliegenden Grobkonzepts der Betriebslogistik die logistischen Abläufe im Lagergebäude zu prüfen, zu optimieren und ggf. neu zu planen. Diese Planung ist mit der Planung der Außenlogistik (Transportlogistik in das LoK und vom LoK zum Endlager Konrad) zu synchronisieren. Die Ergebnisse der Logistikplanung dienen unter anderem als Grundlage für die Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppe 6 und 7 - Fördertechnik und nutzungsspezifische Anlagen. Für den Komplex des Lagergebäudes ist ein Betriebsreglement, basierend auf den Vorgaben des Kapitel 10.4.1 der ESK-Leitlinie für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, als Unterlage für das Genehmigungsverfahren nach § 12 StrlSchG zu erstellen.
Die BGZ beabsichtigt die stufenweise Beauftragung:
1. Stufe: Leistungsphasen 1 — 4,
2. Stufe: Leistungsphasen 5 — 7,
3. Stufe: Leistungsphase 8,
4. Option: Leistungsphase 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
Die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
Gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
Unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind“.