Kreative Agenturleistungen für Deutschlandradio Referenznummer der Bekanntmachung: E50/2021-01DR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutschlandradio.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kreative Agenturleistungen für Deutschlandradio
Gesucht wird eine Agentur, die für die drei Programme von Deutschlandradio, Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova auf Grundlage des Corporate Designs und bereits vorhandener Komponenten, Kampagnen (im Media Mix), sowohl visuell als auch mit einer kreativen Grundidee entwickelt.
Deutschlandradio Köln
Raderberggürtel 40
50968 Köln
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die visuelle Gestaltung und Entwicklung von Kreativideen für Kampagnen und Programmschwerpunkte. Ebenso Teil des Auftrags sind die Bebilderungen von Produkten der drei Programme von Deutschlandradio (z. B. Newsletter, Podcasts, Sendungen, Playlists auf Drittplattformen, etc.) und die Entwicklung von individuellen Marketingmaßnahmen für deren Bewerbung. Dies beinhaltet die Kreation von Visuals (in bewegter und statischer Form), Texten, Headlines (bspw. für Posts und Anzeigen) und ggf. auch Produktion von Video-Content.
Auf Basis des vorhandenen Corporate Designs kann die Design-Sprache für alle Ausspiel- und Verbreitungswege weiterentwickelt werden.
Der Auftrag soll auch die Strategische Beratung zur strategischen Ausrichtung des Social Media Marketings und zu adäquaten Werbeformen je nach Thema, Kanal und Zielsetzung beinhalten.
Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Vertragslaufzeit ein festes Team/einen festen Ansprechpartner zur Verfügung stellt. Wechselnde Ansprechpartner sind zu vermeiden.
Ebenso wird erwartet, dass der Auftragnehmer sehr gut und „auf kurzen“ Wegen mit der bereits bestehenden Mediaagentur zusammenarbeitet.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Unternehmen — nicht exklusiv — abgeschlossen. Deutschlandradio behält sich vor, einzelne Kampagnen auch durch andere Agenturen umzusetzen.
Auf dessen Grundlage werden Einzelaufträge vergeben. In dem Rahmenvertrag sind folglich nicht alle Bedingungen für die Einzelauftragsvergabe enthalten. Der Rahmenvertrag wird durch den jeweiligen Einzelauftrag konkretisiert. Er legt die konkrete Aufgabenstellung, Leistungsumfang, Leistungszeitraum und Preis (gemäß angebotener Stunden-/Tagesätze) fest.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Studio GOOD digital GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10967
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.studio-good.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYYRV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
§ 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, — das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/