Ausschlagung und Entsorgung Absetzbecken Püsselbüren Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-DL01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschlagung und Entsorgung Absetzbecken Püsselbüren
Abgrabung und Entsorgung der thixotropen Schlammsedimente aus dem Absetzbecken Ost Püsselbüren inkl. erforderlicher Vorarbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) hat Ende 2018 die Förderung, Veredelung und den Vertrieb von Steinkohle beendet. Auch nach Stilllegung des Bergwerks Ibbenbüren muss eine Grubenwasserhaltung betrieben werden, da weiterhin Regenwasser in die Grubenräume fließt und den Wasserspiegel ansteigen lässt. Ohne regulierende Eingriffe würde das Grubenwasser an der Erdoberfläche durch Öffnungen des Altbergbaus austreten und unkontrolliert abfließen.
Mit Genehmigung des Abschlussbetriebsplans für das Bergwerk Ibbenbüren, durften die Pumpanlagen der tiefen Grubenwasserhaltung abgeschaltet werden, womit der kontrollierte Anstieg des Grubenwassers eingeleitet wurde. Um der Ewigkeitsaufgabe der Grubenwasserhaltung gerecht zu werden, soll das ansteigende Grubenwasser zukünftig einer Wasseraufbereitung (Kläranlage Gravenhorst) zugeführt werden. Zur Realisierung dieser Aufgabe wurde ein neuer Grubenwasserkanal projektiert.
Bis zu dessen Inbetriebnahme wird auf dem RAG-Gelände in Püsselbüren eine temporäre Anlage zur Grubenwasseraufbereitung installiert. Hierzu müssen bestehende Sedimente aus dem Absetzbecken Ost entfernt und anschließend fachgerecht entsorgt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß den im Downloadordner befindlichen „Bedingungen der RAG Aktiengesellschaft für die Teilnahme am Wettbewerb“.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1) im Einzelnen erforderlich:
Ausdruck aus Berufs- oder Handelsregister.
Sofern bereits vorhanden Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den genannten Anforderungen, sofern eine solche noch nicht vorhanden ist, eine Bestätigungsbescheinigung des Versicherungsgebers im Auftragsfall gemäß den genannten Anforderungen.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung hierfür ist das Formular I zu verwenden. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zu Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II erbracht werden, Erklärung zu § 19 Absatz 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb:
Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. In den entsprechenden Abschnitten dieses EU-Formulars sind die Anforderungen des Auftraggebers für die im Teilnahmewettbewerb von den Bewerbern zu erbringenden Nachweise und Unterlagen aufgeführt. Die zu erbringenden Nachweise und Unterlagen sind bei ihrer Einreichung in dem Teilnahmeantrag so strukturiert vom Bewerber zusammen zu stellen, zu gliedern und durchzunummerieren, dass sie dem Aufbau und der Nummerierung der jeweiligen Abschnitte und Unterpunkte dieses EU-Formulars entsprechen.
Verhandlungs-, Vertrags- und Vertragsabwicklungssprache:
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl im gesamten Verhandlungsverfahren als auch während der gesamten Vertragsabwicklungsdauer als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache zur Anwendung kommt.
Ausschluss:
Bewerber werden vom Teilnahmewettbewerb und vom weiteren Vergabeverfahren als ungeeignet ausgeschlossen, wenn sie die Teilnahmebedingungen (vgl. III.1.1) bis III.1.3) in inhaltlicher Hinsicht nicht bzw. nicht mehr erfüllen.
Ein Ausschluss erfolgt auch bei Vorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124GWB.
Bei rein formellen Mängeln behält sich die RAG vor, Erklärungen und Nachweise, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Auskunftsersuchen:
Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail an die in Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die separate Checkliste für den Teilnahmeantrag ist zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.