Ersatzneubau Lippebrücke Ahsen (K 09) zzgl. Straßen- und Radwegbau Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-66-175/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Lippebrücke Ahsen (K 09) zzgl. Straßen- und Radwegbau
Die Straßenbrücke über die Lippe wurde im Frühjahr 2018 auf Grund von akuten Standsicherheitsproblemen für alle Verkehrsteilnehmer -auch für Fußgänger und Kanuten- gesperrt. Der 3-stegige Plattenbalken-Überbau ist eine 5-feldrige Gerberträger-Konstruktion mit einer Gesamtlänge von 68 m und einer Breite von 5,30 m zwischen den Geländern. Der Hauptbaustoff ist Stahlbeton. Die vier Pfeiler sind mit Stahlbetonpfählen tief gegründet. Das Brückenbauwerk wurde erstmals 1922 errichtet und musste auf Grund von Kriegsschäden 1950/51 teilerneuert werden. In den 70er Jahren erhielt die Konstruktion einen Spritzbetonauftrag. Die Standsicherheitsprobleme liegen im Überbau.
Das Bauwerk muss zurückgebaut werden, da der Neubau in etwa derselben Lage errichtet wird. Der 66 m (Stützweite) lange Brückenneubau ist ein integrales Bauwerk mit Tiefgründung erhält 2 Fahrstreifen, einen gemeinsamen Rad- / Gehweg und einen Notdienstweg. Der Überbau besteht aus 3 Stahlhohlkästen und Stahlbetonfertigteilplatten mit Ortbetonergänzung. Für die Bauphase ist zusätzlich eine Hilfsstütze mit Tiefgründung zu erstellen und nach Erreichen der erforderlichen Betonfestigkeit zurückzubauen. Die Hilfsstütze steht in der Lippe. Vor dem Widerlager Widerlager Datteln verläuft eine DN 600 Ferngasleitung.
Der Straßendamm auf Dattelner Seite muss ausgebaut werden, um den zusätzlichen Fahrsteifen und den Rad- / Gehweg aufnehmen zu können. Hierzu ist auch ein Eingriff in den Hochwasserschutzdeich erforderlich. Auf der Landseite des Deiches ist ein Turnaround mit einem Durchmesser von 35 m mit Anschlüssen an die Brückenrampe und an den Ortsteil Ahsen zu erstellen. Die Straßenentwässerung erfolgt über den Neubau von Versickerungsmulden sowie den Anschluss an vorhandene Kanäle. Im Kreuzungsbereich Lippestraße-Vogelsangweg ist ein neuer Schacht mit Anschluss an einen DN 1200 MW-Kanal herzustellen.
Der Straßendamm auf Olfener Seite muss nur minimal angepasst werden. Hier sind jedoch über den Brückenanschluss hinaus ca. 225 m Rad- / Gehweg als Lückenschluss zu bauen.
Die Baustelle liegt in einem FFH- / Natura-2000-Gebiet sowie im Überschwemmungsbereich der Lippe. Die Zufahrt zum Pumpwerk des Lippeverbandes liegt im Baufeld. Es muss gewährleistet sein, das Pumpwerk jederzeit mit schwerem Gerät anfahren zu können.
Auf Dattelner Gemeindegebiet erfolgt die Baustellenzufahrt nicht durch den Ortsteil Ahsen, sondern über einen für die Bauzeit auszubauenden Deichabschnitt und im weiteren Verlauf über mobile Baustraßen. Erforderliche Fällarbeiten wurden bereits durchgeführt.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Brückenbauwerks „K 9 über die Lippe“ (ASB-Nr.: 4209500) Datteln-Ahsen / Olfen-Eversum
45711 Datteln
Gesamtmenge bzw. -umfang:
— 1 800 m2 temporäre Baustraße (Asphalttragdeckschicht),
— 9 300 m2 mobile Baustraße (Stahlplatten),
— 5 000 m2 Flächensondierung Kampfmittel,
— 860 m Bohrlochsondierung Kampfmittel,
— 1 Stk. Abbruch: Altbauwerk (Hauptbaustoff 600 m3 Beton),
— 6 000 m3 Baugrube / Hinterfüllung,
— 1 850 m2 Stahlspundwand wasserdicht,
— 22 Stk. Bohrpfähle, 150 cm Durchmesser, 15-21 m Läge,
— 1 770 m3 Beton (Pfahlkopfplatten, Widerlager, Flügel, Rahmen-ecken, Ortbetonergänzung, Kappen),
— 100 m3 Betonfertigteile,
— 270 t Betonstahl,
— 290 t Baustahl S 355 J 2 + N als geschweißte Stahlhohlkästen,
— 1 200 m2 Korrosionsschutz (1x GB, 2 x ZB, 1 x DB),
— 5 000 Stk. Kopfbolzendübel,
— 1 Stk. Hilfsstütze (6 Verdrängungspfähle à 20,5 m, Pfahlkopfplatte 3,5 m x 10 m x 0,70 m, Traggerüst),
— 550 Stk. Big Bags (gefüllt) 1,00 m x 1,00 m x 2,00 m,
— 800 m3 Vorschüttung,
— 800 m2 Brückenabdichtung (ZTV-ING Teil 7 Abschnitt 1),
— 450 m2 Asphaltschutz- und -deckschicht Fahrbahn Brücke,
— 350 m2 Hydrophobierung Kappen,
— 42 m Böschungstreppen mit Holmgeländer,
— 160 m Füllstabgeländer Aluminium,
— 3 600 m3 (Ober-)Boden abtragen, verwerten,
— 4 000 m3 (Ober-)Boden liefern, einbauen,
— 1 800 m3 (Ober-)Boden abtragen, lagern, wiedereinbauen,
— 20 000 m2 Rasenansaat,
— 6 000 m2 Geotexti,
— 1 300 m2 Ausbau: Fahrbahnasphalt,
— 1 600 m3 Ausbau: Schichten ohne Bindemittel,
— 1 200 m3 Schottertragschicht,
— 1 400 m3 Frostschutzschicht,
— 3 750 m2 Asphalttragschicht,
— 2 250 m2 Asphaltbinderschicht,
— 3 750 m2 Asphaltdeckschicht,
— 450 m Bordsteine, Rinnen,
— 400 m Mulden,
— 400 m Entwässerungsleitungen,
— 8 Stk. Fertigteilschächte,
— 9 Stk. Straßenabläufe,
— 35 Stk. Verkehrszeichen,
— 650 m Markierung.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Abschluss der Maßnahme soll 410 Tage nach Auftragserteilung, spätestens Ende 2022 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien.
Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen),
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
Kreishaus
Zimmer 2.2.27
45657 Recklinghausen
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell keine öffentlichen Eröffnungstermine mehr durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden aktuell keine öffentlichen Öffnungstermine mehr durchgeführt. Zudem wird die Möglichkeit der Angebotsabgabe bis auf Weiteres auf rein elektronisch umgestellt. Angebote können daher nur noch elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe.NRW / Vergabemarktplatz Metropole Ruhr eingereicht werden.
Um eine Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf Baustellen möglichst auszuschließen, sind die beigefügten Hinweise zum „Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus auf Baustellen“ bei der Auftragsausführung zu beachten und kalkulatorisch zu berücksichtigen.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VOB / A.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DR5V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.