Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Gütersloh Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-23-3-6
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Gütersloh
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Gütersloh mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 19 Mio. kWh/a pro Lieferjahr für ca. 135 Abnahmesellen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt Gütersloh mit einem Gesamtenergiebedarf von ca. 19 Mio. kWh/a pro Lieferjahr für ca. 135 Abnahmestellen.
Optionale Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Präqualifikationsnachweis oder
— Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder
— Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen oder
— Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung.
Nachweise die nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen sind:
— Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Erklärung zum Umsatz und zu den Referenzen:
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 2,5 Mio. EUR/a erzielt haben.
Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Strom abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen mit einem Lieferbeginn spätestens zum 1.1.2020 benannt werden.
— Präqualifikationsnachweis oder
— Anzeige gem. § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) oder
— Berufs- oder Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Bilanz oder einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen oder
— Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung.
Nachweise die nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen sind:
— Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate.
Erklärung zum Umsatz und zu den Referenzen:
Angaben zum Jahresumsatz des Unternehmens und zum Jahresumsatz im Erdgasvertrieb in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftrag wird nur an Bieter erteilt, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils einen Mindestjahresumsatz im Erdgasvertrieb von 2,5 Mio. EUR / a erzielt haben.
Mindestens 3 Referenzen von vergleichbaren Kunden sind einzureichen. Unter vergleichbare Kunden sind Einzelkunden oder der Zusammenschluss von mehreren gemeinsam beschaffenden Kunden des Bieters zu verstehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit dem Bieter einen Liefervertrag für Erdgas oder Stom abgeschlossen haben. Dabei muss mindestens eine Referenz mit 20 oder mehr zu beliefernden Abnahmestellen mit einem Lieferbeginn spätestens zum 1.1.2020 benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.