Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 5000 Referenznummer der Bekanntmachung: 62-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 5000
Tanklöschfahrzeug.
Wallfahrtsstadt Werl
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
59457 Werl
Tanklöschfahrzeug
Es handelt sich um eine Vergabe gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Im Zuge einer Gebrauchsprüfung durch das Technische Kompetenzzentrum in Verbindung mit der Prüfung durch die Gerätewarte sind bei einem Einsatzfahrzeug des Löschzugs 4 trotz intensiver Pflege und Wartung erhebliche Mängel festgestellt worden.
Das Fahrzeug ist in Folge dieser Mängel nicht mehr einsatzbereit und musste außer Dienst gestellt werden. Durch das fortgeschrittene Alter des Fahrzeuges (Baujahr 1987) ist eine Reparatur nicht sinnvoll bzw. nicht zielführend.
Die Wehrleitung der Feuerwehr hat mit Schreiben vom 21.4.2021 mitgeteilt, dass sie die Verantwortung für den Brandschutz in der Wallfahrtsstadt Werl nicht mehr übernehmen kann, sofern nicht umgehend bzw. innerhalb der nächsten Monate ein anderes Fahrzeug beschafft wird.
Die etablierten Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen haben zurzeit eine Lieferzeit von ca. 24 Monaten nach Auftragseingang. Bei einer regulären Beschaffung im Rahmen eines offenen Verfahrens stünde das Fahrzeug somit erst im Sommer 2023 zur Verfügung. Als kurzfristige Lösung bietet sich hier die Anschaffung eines Vorführfahrzeugs an.
Der öffentliche Auftraggeber kann gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 der Vergabeverordnung Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, „wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten“.
Im vorliegenden Fall sind diese dringlichen Gründe aufgrund des nicht mehr zu gewährleistenden Brandschutzes gegeben. Ebenfalls war nicht vorauszusehen, dass das Fahrzeug eine Vielzahl von Mängeln aufweist und in Folge dieser Mängel nicht mehr einsatzbereit ist.
Hinsichtlich der Neubeschaffung wurde versucht, Angebote einzuholen. Als einziger Hersteller hatte lediglich die Fa. Rosenbauer ein für die Feuerwehr der Wallfahrtsstadt Werl geeignetes Vorführfahrzeug zum Preis von [Betrag gelöscht] EUR inkl. Mwst im Portfolio.
Es handelt sich bei dem Fahrzeugersatz um ein noch nicht zugelassenes Vorführfahrzeug, das bereits über die wesentlichen Ausstattungsmerkmale, die bei der Nutzung durch die Feuerwehr zwingend erforderlich sind, verfügt bzw. können die erforderlichen Umbauten durchgeführt werden, sodass dieses Vorführfahrzeug binnen 3 bis 6 Monaten verfügbar wäre und somit zeitnah eingesetzt werden kann. Die Herstellung eines neuen Fahrzeuges, das über ähnliches Equipment und ähnliche Voraussetzungen verfügt, würde einen großen zeitlichen Aufwand bedeuten und damit einhergehend einen großen Zeitrahmen in Anspruch nehmen, in dem der Feuerwehr ein Fahrzeug für den Brandschutz fehlt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
62-21: Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 5000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB9GVQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
— siehe § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Wallfahrtsstadt Werl über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.