Ankauf eines neuen Bücherbusses in 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 20317
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ankauf eines neuen Bücherbusses in 2022
Ankauf eines neuen Bücherbusses in 2022.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ankauf eines neuen Bücherbusses in 2022 Die Kreisfahrbücherei Paderborn ist eine Öffentliche Bibliothek in kommunaler Trägerschaft des Kreises Paderborn mit Sitz in 33142 Büren, Lindenstraße 12. Sie umfasst einen Bestand von ca. 42 000 Medien, die im Magazin am Standort in Büren sowie im einzigen Bücherbus der Kreisfahrbücherei gelagert werden Die Fahrbibliothek stellt im Kreis Paderborn dort ein mobiles Medienangebot bereit, wo ortsfeste Einrichtungen fehlen. Das Angebot richtet sich an Menschen aller Altersstufen und sozialen Schichten, insbesondere an die weniger mobilen Bevölkerungsgruppen wie Kinder, Erziehende mit Kleinkindern und alte Menschen. Der Bücherbus fährt z. Z. im südlichen und westlichen Kreisgebiet Paderborn in insgesamt 5 Kommunen. Es sind die Städte Bad Wünnenberg, Büren, Delbrück, Lichtenau und Salzkotten an insgesamt 71 Haltestellen in 45 Ortschaften. Er ist während den Schulzeiten von montags bis donnerstags in der Regel von 13 00 – 18.00 Uhr in den Ortschaften unterwegs. Außerdem werden am Vormittagen auch noch Schulstandorte im Einzugsgebiet zur Ausleihe angefahren. In Coronazeiten, in denen bisher keinen Schulen angefahren werden, beginnt die Ausleihe bereits um 11.00 Uhr an den Haltestellen. Der Ausleihrhythmus beträgt 2 bzw. auch 3 Wochen.Die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Schulen bildet der beigefügte „Vertrag für Fantasie und Wissen“ in dem sich beide Partner zur Einhaltung bestimmter Grundprinzipien verpflichten. Das Angebot der Fahrbibliothek passt sich den Erfordernissen der Schulen an und wird entsprechend ausgebaut, wobei die Beratung und Medienvermittlung im Mittelpunkt stehen. Außerdem besucht der Bücherbus jährlich alle 13 Grundschulen im Einzugsbereich an Vormittagen, um in einer Leseförderstunde die Kinder des 1. bis 4. Schuljahres zum Lesen anzuregen und auch zum Besuch des Bücherbusses zu animieren. Die Ausleihzeiten an den Haltepunkten betragen zwischen 20 und 45 Minuten und aufgrund der manchmal hohen Besucherfrequenz sind bis zu 20 Personen gleichzeitig im Bus. Die Stammbesetzung eines Bücherbusses besteht aus 2 MitarbeiterInnen inkl. FahrerIn, die auch die komplette bibliothekstechnische Arbeiten wie Ausleihe, Rückgabe, Einstellen etc. erledigen. Insgesamt arbeiten in der Kreisfahrbücherei im Ausleihdienst vier KollegInnen. Der Medienbestand im Bus beträgt etwa 4 500 bis 5 000 Medien; der Rest lagert im Magazin am Standort. Im Jahr 2019 wurden in der Fahrbibliothek 90 000 Medien ausgeliehen, die Zahl der aktiven Leser beläuft sich auf etwa 1 500, viele davon (ca. 60 %) sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Fahrleistung des Busses liegt bei ca. 12 000 km im Jahr.
Bewertungsmatrix:
1. Preis (niedrigster Preis)
— Gewichtung: 70 %,
— erreichbare Punkte: 700; 2. Gestaltung des Innenraums,
— Gewichtung 30 %,
— erreichbare Punkte: 300, hierzu: Zeichnung und Beschreibung: logische Anordnung,
— erreichbare Punkte: 60; Nutzung von Stauraum,
— erreichbare Punkte: 60; Fahrersicherheit,
— erreichbare Punkte: 60; Ergonomie,
— erreichbare Punkte: 60; Funktionalität,
— erreichbare Punkte: 60.
(Näheres siehe Vergabeuntelagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kausala
NUTS-Code: FI Suomi / Finland
Postleitzahl: 47400
Land: Finnland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.