Freiflächenpflege von Liegenschaften der Stadt Wülfrath Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2021.05.170.35245
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Freiflächenpflege von Liegenschaften der Stadt Wülfrath
Freiflächenpflege von städtischen Liegenschaften in 5 Teillosen.
Freiflächenpflege von Parkanlagen
Diverse Liegenschaften im Stadtgebiet
42489 Wülfrath
Es wird die Freiflächenpflege der Liegenschaften der Stadt Wülfrath für den Zeitraum 1.8.2021-30.7.2026. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind auch in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt:
Vertragslaufzeit:
— die vereinbarte Vertragsdauer beträgt 5 Jahre (Normalfall),
— die Vertragslaufzeit verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn die Leistungen vom Auftragnehmer in Nennenswertem Umfang nicht korrekt erbracht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes 10 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind,
— ein Sonderkündigungsrecht bleibt vorbehalten,
— bei regelmäßig weitestgehend mängelfreier Ausführung der Pflegearbeiten durch den Auftragnehmer ist einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, dass in den letzten 12 Monaten vor Verlängerung weniger als 5 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind.
Freiflächenpflege von Grünflächen an Gebäuden
Diverse Liegenschaften im Stadtgebiet
42489 Wülfrath
Es wird die Freiflächenpflege der Liegenschaften der Stadt Wülfrath für den Zeitraum 1.8.2021-30.7.2026. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind auch in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt:
Vertragslaufzeit:
— die vereinbarte Vertragsdauer beträgt 5 Jahre (Normalfall),
— die Vertragslaufzeit verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn die Leistungen vom Auftragnehmer in Nennenswertem Umfang nicht korrekt erbracht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes 10 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind,
— ein Sonderkündigungsrecht bleibt vorbehalten,
— bei regelmäßig weitestgehend mängelfreier Ausführung der Pflegearbeiten durch den Auftragnehmer ist einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, dass in den letzten 12 Monaten vor Verlängerung weniger als 5 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind.
Freiflächenpflege von Grünflächen an Gebäuden
Diverse Liegenschaften im Stadtgebiet
42489 Wülfrath
Es wird die Freiflächenpflege der Liegenschaften der Stadt Wülfrath für den Zeitraum 1.8.2021-30.7.2026. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind auch in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt:
Vertragslaufzeit:
— die vereinbarte Vertragsdauer beträgt 5 Jahre (Normalfall),
— die Vertragslaufzeit verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn die Leistungen vom Auftragnehmer in Nennenswertem Umfang nicht korrekt erbracht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes 10 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind,
— ein Sonderkündigungsrecht bleibt vorbehalten,
— bei regelmäßig weitestgehend mängelfreier Ausführung der Pflegearbeiten durch den Auftragnehmer ist einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, dass in den letzten 12 Monaten vor Verlängerung weniger als 5 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind.
Freiflächenpflege von Grünflächen an Gebäuden
Diverse Liegenschaften im Stadtgebiet
42489 Wülfrath
Es wird die Freiflächenpflege der Liegenschaften der Stadt Wülfrath für den Zeitraum 1.8.2021-30.7.2026. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind auch in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt:
Vertragslaufzeit:
— die vereinbarte Vertragsdauer beträgt 5 Jahre (Normalfall),
— die Vertragslaufzeit verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn die Leistungen vom Auftragnehmer in Nennenswertem Umfang nicht korrekt erbracht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes 10 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind,
— ein Sonderkündigungsrecht bleibt vorbehalten,
— bei regelmäßig weitestgehend mängelfreier Ausführung der Pflegearbeiten durch den Auftragnehmer ist einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, dass in den letzten 12 Monaten vor Verlängerung weniger als 5 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind.
Freiflächenpflege von Grünflächen an Gebäuden
Diverse Liegenschaften im Stadtgebiet
42489 Wülfrath
Es wird die Freiflächenpflege der Liegenschaften der Stadt Wülfrath für den Zeitraum 1.8.2021-30.7.2026. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Bonus-/Malus- Regelung vereinbart, welche auf die Vertragslaufzeit Auswirkungen haben kann. Die Vorgaben dazu sind auch in den Besonderen Vertragsbedingungen vermerkt:
Vertragslaufzeit:
— die vereinbarte Vertragsdauer beträgt 5 Jahre (Normalfall),
— die Vertragslaufzeit verkürzt sich auf 2 Jahre, wenn die Leistungen vom Auftragnehmer in Nennenswertem Umfang nicht korrekt erbracht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes 10 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind,
— ein Sonderkündigungsrecht bleibt vorbehalten,
— bei regelmäßig weitestgehend mängelfreier Ausführung der Pflegearbeiten durch den Auftragnehmer ist einer Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr vorgesehen. Dazu ist es erforderlich, dass in den letzten 12 Monaten vor Verlängerung weniger als 5 abrechnungsrelevante Mängel aufgetreten sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe von 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 Jahren unter Angabe der Pflegefläche und der Mitarbeiterzahl des Unternehmens in den Jahren 2018-2020 in der entsprechenden Eigenerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
1 423
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Die Ausschreibung wird für die:
Stadt Wülfrath, — Die Bürgermeisterin, am Rathaus 1, 42489 Wülfrath, durchgeführt, die die abschließenden Aufträge erteilen wird.
1. Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Vermutete Rechtsverstöße:
1.1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2. Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3. Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte gerügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6Y7X2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland