Ausschreibung von Planungsleistungen für die Leitstellentechnik der Hauptfeuer- und Rettungswache Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 21830-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33597
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Planungsleistungen für die Leitstellentechnik der Hauptfeuer- und Rettungswache Bielefeld
Die Stadt Bielefeld handelnd durch den Immobilienservicebetrieb vergibt im Rahmen dieser Ausschreibung Planungsleistungen für die Leitstellentechnik für den Neubau der Haupt- und Rettungswache in Bielefeld. Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, eine Totalunternehmervergabe (TU) zur Errichtung einer neuen Haupt- und Rettungswache im Wege eines EU-weiten Vergabeverfahrens zu vergeben.
Der Neubau der Haupt- und Rettungswache soll auf dem Grundstück Eckendorfer Straße / Feldstraße /
Herforder Straße auf einer Gesamtfläche von ca. 22 000 m2 realisiert werden und umfasst neben den
Verwaltungsgebäuden, Fahrzeughallen, Gerätekammern, Gebäude / Räume zu Ausbildungszwecken
Der Feuerwehrleute, einer zentralen Feuer- und Rettungsleitstelle auch Räume der Wachabteilung mit
Aufenthalts-, Sport-, Fitnessräumen sowie Bereichen zur Versorgung mit Nahrungsmitteln, Besprechungs- und
Einsatzvorbereitungsräume. In einem separaten Gebäude für Einsatzfahrzeuge und Rettungsgerätschaften ist
Die Unterbringung einer eigenen Wäscherei und Werkstätten geplant. Die Nutzfläche beträgt ca. 15 590 m2.
Vgl. Ausführungen unter II. 2. 4).
Stadt Bielefeld
Gegenstand der angefragten Leistungen sind die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung
Für die Erneuerung der Kommunikations- und Einsatzleittechnik, inkl. Anbindung Wachalarm und Erneuerung
Der Medientechnik der Integrierten Leitstelle der Berufsfeuerwehr Bielefeld einschließlich der erforderlichen
Einrichtung.
Die Leistungserbringung erfolgt in Anlehnung an die Verordnung über die Honorare für Architekten- und
Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) unter besonderer Berücksichtigung der § 55 HOAI und umfasst folgende Leistungsphasen der technischen
Gebäudeausrüstung:
— Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2: Vorplanung,
— Leistungsphase 3: Entwurfsplanung,
— Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe,
— Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Leistungsphase 8: Objekt- / Bauüberwachung, Dokumentation,
— Leistungsphase 9: Objektbetreuung.
Weitere Einzelheiten des Auftrages sind der Leistungsbeschreibung (Bieterinformation) und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Projekt- und Auftragsphasen.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI.3.) zu entnehmen. Auf der unter I.3.) genannten Plattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen. Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRD2M.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]