Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungsgebäuden Referenznummer der Bekanntmachung: 20210205 KBB-JW/WI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stawag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungsgebäuden
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungsgebäuden.
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung in 2 Verwaltungsgebäuden
Aachen
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung in 2 Verwaltungsgebäuden
(Gebäude 1 = ca. 7 300 m2 Gesamtfläche, Gebäude 2 = ca. 2 400 m2
Gesamtfläche). Typische Raumgruppen wie Büro- und Besprechungsräume, Sanitärräume, Teeküchen, Lagerräume, Garderoben, Umkleiden/Duschen, Technikräume, Verkehrsflächen und Treppenhäuser sowie Public. Außerdem sind ein Tagesdienst zu stellen sowie Desinfektionen durchzuführen.
Glas- und Rahmenreinigung in 2 Verwaltungsgebäuden
Aachen
Glas- und Rahmenreinigung in 2 Verwaltungsgebäuden mit einer Gesamtfläche von ca. 9 900 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ergebnisorientierte Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung in Verwaltungsgebäuden
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung in 2 Verwaltungsgebäuden
Ort: Sankt Augustin
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53757
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 2 GBW wird hingewiesen.