Arbeiten zur Zwischenklasse des Fischereischutzbootes (FSB) Seefalke – 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.1301-20-I-B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 214-02.05-1301-20-I-B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]379
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeiten zur Zwischenklasse des Fischereischutzbootes (FSB) Seefalke – 2021
Arbeiten zur Zwischenklasse des Fischereischutzbootes (FSB) „Seefalke“ – 2021.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
22151 Hamburg
Ausführungsort:
FSB „Seefalke“ am Werftort des Auftragnehmers
Auftragsgegenstand ist die Durchführung diverser Arbeiten zur Zwischenklasse des Fischereischutzbootes (FSB) „Seefalke“ (Cuxhaven) [BRZ 1981, LüA 72,73 m, BüA 12,73 m, Tiefgang max. 5,05 m] gemäß dem Leistungsverzeichnis. Die Arbeiten dienen dem Erhalt der Klasse, die dem Schiff von der Klassifikationsgesellschaft Det Norske Veritas (DNV) erteilt wurde. Zusätzlich dienen die Arbeiten der Prüfung bzw. Erneuerung der flaggenstaatlichen Zeugnisse, die von der Berufsgenossenschaft Verkehr (BGV) – Dienststelle Schiffssicherheit, erteilt wurden.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeiten zur Zwischenklasse des Fischereischutzbootes (FSB) Seefalke – 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gdynia
NUTS-Code: PL633 Trójmiejski
Postleitzahl: 81-127
Land: Polen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.