Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung – KMF Sanierung Flurdecken Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 041/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung – KMF Sanierung Flurdecken
Erweiterte Leistungen der Schadstoffsanierung im Rahmen der Öffnung der Flurdecken
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u. a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in Flur und Büroräumen.
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Einen behaupteten Vergabeverstoß dahingehend, dass die Auftragsänderung als Auftragserteilung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet wäre, müsste in einem Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Westfalen (vgl. VI.4.1)) festgestellt werden. Die Frist zur Geltendmachung beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u. a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in den Büroräumen, sowie in den Fluren (mit Entfernung der alten KMF Dämmung)
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Es handelt sich hier um die fünfte Änderung; zuvor wurden inzwischen vier Auftragsänderungen erteilt.
Die erste Änderung erfolgte hinsichtlich der Fassadensanierung (Änderung der Arbeitsweise von Hubbühne statt Gerüst; Mehraufwand bei Abbruch durch zuvor nicht erkennbarer Erschwernisse). Der Mehraufwand der Auftragsänderung belief sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Diese Änderung wird gleichfalls im EU Amtsblatt veröffentlicht.
Als zweite Änderung wurden Demontagearbeiten in den Sanitärobjekten mit einem Mehraufwand i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR beauftragt. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung.
Als dritte Änderung musste die Demontage der Asbestzementrohre statt einer einfachen Folienschleuse je Geschoss mit einer 3-Kammer-Schleuse je Geschoss vor jeder WC Einheit erfolgen. Die Auftragsänderung belief sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Diese Änderung wird gleichfalls im EU Amtsblatt veröffentlicht.
Als vierte Änderung erfolgten weitere Sanitärdemontagearbeiten (Ablagen) i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR sowie der teilweise Ausbau der KMF Dämmung an der Fensterrahmenoberkante im Zuge von beauftragten Betonschneidearbeiten i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung und dient der Optimierung des Bauablaufes.
Die jetzt bekanntzugebene fünfte Auftragsänderung bezieht sich auf die Sanierung der Künstlichen Mineralfasern in den Flurdecken. Beauftragt war nur das stellenweise Öffnen von Flur- und Bürodecken zur Verkabelung der Versorgungs- und Steuerleitungen für Sonnenschutz und Lüftungsklappen etc. Beim Öffnen der Decken erkannte man, dass bei einer Sanierung im Jahre 2000 in den Auflagerbereichen der Deckenpaneele lose Stopfdämmung eingesetzt worden war. Die Prüfung der Dämmung ergab, dass es sich um alte KMF-Dämmung handelt, dessen Entsorgung gem. TRGS sich insbesondere im Umbau bei laufendem Bürobetrieb wesentlich aufwändiger gestaltet. Es wird nun die KMF Entnahme mit beauftragt. Während der KMF-Entnahme müssen die Flurbereiche durch Staubwände abgetrennt und Bürotürfugen abgeklebt werden.
Erst mit dem Öffnen der Decken wurde KMF-Dämmungen festgestellt. Davor ist man davon ausgegangen, dass die Bereiche mit GK Streifen geschlossen wurden, wie es die Konstruktion der Brandschutzdecke vorgesehen hätte. Insbesondere konnte nicht vorhergesehen werden, dass es sich bei der im Jahr 2000 eingesetzten Dämmung um „alte“ KMF Dämmung handelt, die freigesetzt gesundheitsschädlich und aufwändig zu entsorgen ist. Da während der Baumaßnahme die Flurdecken für einen längeren Zeitraum geöffnet bleiben müssen, musste die KMF Stopfdämmung entfernt werden. Das mit dem Öffnen der Decken beauftragte Unternehmen sollte die Entnahme der nach Öffnung dahinterliegenden Dämmung mitübernehmen. Jegliche andere erdenkliche Ausführungsform würde einen erheblichen Zeit- und Koordinationsaufwand bedeuten, der auch mit einem hohen wirtschaftlichem Aufwand einhergeht. Weiterhin kann so die Ausführung unterbrechungsfrei erfolgen, was hinsichtlich laufendem Bürobetrieb und Gesundheitsschutz notwendig ist.