Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung – Feinreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 041/2020
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold – Abbrucharbeiten/Schadstoffsanierung – Feinreinigung
Erweiterte Leistungen für die Feinreinigung im Zuge der Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u. a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in Flur und Büroräumen.
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Dachabdichtungsarbeiten Energetische Modernisierung Kreishaus Detmold
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Einen behaupteten Vergabeverstoß dahingehend, dass die Auftragsänderung als Auftragserteilung ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet wäre, müsste in einem Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer Westfalen (vgl. VI.4.1)) festgestellt werden. Die Frist zur Geltendmachung beträgt 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsänderung im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe beabsichtigt, das 40 Jahre alte Kreishaus einschließlich seines Nebengebäudes energetisch zu modernisieren. Für die geplanten Maßnahmen wurden die Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierungsarbeiten vergeben. Dabei handelt es sich um die Demontage der Blechfassade (inkl.Unterkonstruktion und KMF-Dämmung) des Kreishauses in Detmold, die Demontage u. a. von Asbestzementrohre in den WCs und Sanitäreinrichtungen sowie das Öffnen der abgehängten Decken in den Büroräumen, sowie in den Fluren (mit Entfernung der alten KMF Dämmung) sowie der damit jeweils einhergehenden Feinreinigung.
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
Es handelt sich hier um die achte Änderung; zuvor wurden inzwischen 7 Auftragsänderungen erteilt.
Die erste Änderung erfolgte hinsichtlich der Fassadensanierung (Änderung der Arbeitsweise von Hubbühne statt Gerüst; Mehraufwand bei Abbruch durch zuvor nicht erkennbarer Erschwernisse). Der Mehraufwand der Auftragsänderung belief sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Diese Änderung wird gleichfalls im EU Amtsblatt veröffentlicht.
Als zweite Änderung wurden Demontagearbeiten in den Sanitärobjekten mit einem Mehraufwand i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR beauftragt. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung.
Als dritte Änderung musste die Demontage der Asbestzementrohre statt einer einfachen Folienschleuse je Geschoss mit einer 3-Kammer-Schleuse je Geschoss vor jeder WC Einheit erfolgen. Die Auftragsänderung belief sich auf [Betrag gelöscht] EUR. Diese Änderung wird gleichfalls im EU Amtsblatt veröffentlicht.
Als vierte Änderung erfolgten weitere Sanitärdemontagearbeiten (Ablagen) i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR sowie der teilweise Ausbau der KMF Dämmung an der Fensterrahmenoberkante im Zuge von beauftragten Betonschneidearbeiten i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung und dient der Optimierung des Bauablaufes.
Als fünfte Änderung bezieht wurde die KMF Sanierung der Flurdecken beauftragt. Der Mehraufwand betrug [Betrag gelöscht] EUR. Diese Änderung wird gleichfalls im EU Amtsblatt veröffentlicht.
Als sechste Änderung wurden weitere unvorhergesehene notwendig gewordene Tätigkeiten i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR beauftragt. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung.
Als siebte Änderung wurde (zusammengefasst) ein weiterer Rückbau der Sanitärelemente i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR, der Ausbau von Wandanschlusswinkeln i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR und die Stellung einer geänderten Hebebühne (mit notwendiger Reichweite) i.h.v. [Betrag gelöscht] EUR beauftragt. Die Änderung erfolgte im Rahmen der Bagatellgrenze ohne Ausschreibung.
Die jetzige achte Änderung betrifft die Feinreinigung im Rahmen der durchgeführten Arbeiten. Statt wie bislang kalkuliert wird die Arbeitsweise bei der Feinreinigung dergestalt umgestellt, dass sie der TRGS Asbest statt KMF folgt.
Die intensiveren Feinreinigungsarbeiten sind notwendig, um die Büronutzung möglichst wenig zu unterbrechen. Die nach Abschluss der ursprünglich beauftragten Reinigungsarbeiten durchgeführten Raumluftmessungen blieben in nicht hinnehmbarer Anzahl ohne Ergebnisse, weil die Filter mit Staub überlagert waren, so dass eine Feststellung eventuell schädlicher Bestandteile nicht möglich war, so dass die Büroräume nicht zeitig genug freigegeben werden konnten. Da dadurch zu viele Büroräume gleichzeitig nicht nutzbar waren, wurde der Betriebsablauf massiv gestört. Durch Intensivierung der Feinreinigung kann die allgemeine Staubmenge reduziert und damit eine Raumluftmessung zeitnah erfolgreich erfolgen. Es war im Vorfeld nicht absehbar, dass durch die enge Taktung und dadurch kurzer Beruhigungszeiträume zur Setzung der Stäube die ursprünglich geplanten Reinigungsmaßnahmen nicht ausreichend sein würden, um eine erfolgreiche Raumluftmessung (ohne mit Staub überlagerte Filter) zu gewährleisten.