Aufbau/Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen im Stadtgebiet Rietberg Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2021-42
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau/Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen im Stadtgebiet Rietberg
Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten auf Basis desS sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die in der Stadt Rietberg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ - „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 66 Privatadressen und 2 Schulen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen.
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Rietberg an ein NGA-Netz sowie die Versorgung der Schulen mit NGA-Diensten.
Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.
Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebten drauffolgenden Kalenderjahres.
Fördermittel der EU (ELER).
Es ist ausschließlich eine digitale Angebotsabgabe (Textform) zugelassen. Elektronische Angebote werden nur über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe akzeptiert (vgl. u. a. § § 9 VgV, 14 VOB / A, 14 VOB / A EU, 38 Abs. 3 UVgO).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der beruflichen Befähigung und Erlaubnis hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A. 2) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen,
— Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten 2 Jahren keine Verstöße gegen einschlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen,
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
Darüber hinaus hat der Bieter in der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A. 2) nachstehende Angaben zu machen:
— Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitnehmer), (siehe dazu Anlage A. 2., Kopf).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
— Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
— Soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
— Eigenerklärung (Anlage A. 2) über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlicher Mindestumsatz von 5,5 Mio. EUR netto) sowie
— Eigenerklärung (Anlage A.5) oder – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind.
— Nachweis (nicht älter als 1 Jahr) einer Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden gemäß den Vorgaben aus der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A. 2) oder ausgefüllte Eigenerklärung bezüglich einer bestehenden Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage A. 6), wobei die Hinweise zur späteren Einreichung des Nachweises einer Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung zu beachten sind (vgl. Eigenerklärung zur Eignung (Anlage A. 2)). Falls keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegt, so sind die Angaben unter Ziffer C.III. der Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A. 2) zu berücksichtigen.
Die vorbezeichnete Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über 1 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen dem Angebot beiliegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage A. 2) folgende Angaben abzugeben:
— Benennung von mindestens drei (3) Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten fünf (5) Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt- / Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.