Smart City Call – Marktscreening und Technologiebenchmark Referenznummer der Bekanntmachung: 1190
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Smart City Call – Marktscreening und Technologiebenchmark
„Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die Stadt Paderborn nach einem Dienstleister, der die aktuelle Entwicklungslandschaft von Anwendungen im Bereich City Information Modelling bzw. Digitalen Urbanen Zwillingen initial recherchiert und analysiert. Aus der ersten Analyse soll ein Benchmark zum Vergleich der Komponenten erarbeitet und anschließend 10 Anwendungen nach diesem Benchmark bewertet werden.
Mit dieser Arbeit liefert der Dienstleister die idealen Voraussetzungen für die weiteren Planungen der Stadt Paderborn, zur Auswahl einer oder mehrerer der identifizierten und analysierten Komponenten, um diese dann im Rahmen des weiteren Projektes zu „installieren“, validieren und weiterzuentwickeln.“
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
„Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die Stadt Paderborn nach einem Dienstleister, der die aktuelle Entwicklungslandschaft von Anwendungen im Bereich City Information Modelling bzw. Digitalen Urbanen Zwillingen initial recherchiert und analysiert. Aus der ersten Analyse soll ein Benchmark zum Vergleich der Komponenten erarbeitet und anschließend 10 Anwendungen nach diesem Benchmark bewertet werden.
Mit dieser Arbeit liefert der Dienstleister die idealen Voraussetzungen für die weiteren Planungen der Stadt Paderborn, zur Auswahl einer oder mehrerer der identifizierten und analysierten Komponenten, um diese dann im Rahmen des weiteren Projektes zu „installieren“, validieren und weiterzuentwickeln.“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
„Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die Stadt Paderborn nach einem Dienstleister, der die aktuelle Entwicklungslandschaft von Anwendungen im Bereich City Information Modelling bzw. Digitalen Urbanen Zwillingen initial recherchiert und analysiert. Aus der ersten Analyse soll ein Benchmark zum Vergleich der Komponenten erarbeitet und anschließend 10 Anwendungen nach diesem Benchmark bewertet werden.
Mit dieser Arbeit liefert der Dienstleister die idealen Voraussetzungen für die weiteren Planungen der Stadt Paderborn, zur Auswahl einer oder mehrerer der identifizierten und analysierten Komponenten, um diese dann im Rahmen des weiteren Projektes zu „installieren“, validieren und weiterzuentwickeln.“
„Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die Stadt Paderborn nach einem Dienstleister, der die aktuelle Entwicklungslandschaft von Anwendungen im Bereich City Information Modelling bzw. Digitalen Urbanen Zwillingen initial recherchiert und analysiert. Aus der ersten Analyse soll ein Benchmark zum Vergleich der Komponenten erarbeitet und anschließend 10 Anwendungen nach diesem Benchmark bewertet werden.
Mit dieser Arbeit liefert der Dienstleister die idealen Voraussetzungen für die weiteren Planungen der Stadt Paderborn, zur Auswahl einer oder mehrerer der identifizierten und analysierten Komponenten, um diese dann im Rahmen des weiteren Projektes zu „installieren“, validieren und weiterzuentwickeln.“
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung. Eine Teilnahme ist nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.