Betreuungsdienstleistungen für Geflüchtete und Obdachlose für die Unterkunft „Am Nordbad“ in Bochum Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2021_00075_OV_50
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuungsdienstleistungen für Geflüchtete und Obdachlose für die Unterkunft „Am Nordbad“ in Bochum
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung Geflüchteter und Obdachloser in der städtischen Unterkunft „Am Nordbad“ in Bochum.
Einrichtung für die Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser in Bochum
Am Nordbad 14
44805 Bochum
Dieser Auftrag wurde vergeben:
Die Stadt Bochum überträgt dem Auftragnehmer die Beratung und Betreuung von Geflüchteten, Asylbewerbern und weiteren zugewanderten Menschen, sowie der von Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit betroffenen Personen, die gemäß §§ 1, 14 OBG von der Stadt Bochum in der Einrichtung Am Nordbad 14 untergebracht wurden bzw. werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AWO Unterbezirk Ruhr-Mitte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44809
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYKW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsstellerden aus einer Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).