Fluggast- und Gepäckkontrollen für den Flughafen Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.15 - 0324/21/VV:1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]9
Fax: [removed]019
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fluggast- und Gepäckkontrollen für den Flughafen Hamburg
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Sicherheitsmaßnahmen der Fluggast- und Gepäckkontrollen nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Hamburg.
Flughafen Hamburg
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Bitte reichen Sie eine Kopie eines Handelsregisterauszugs oder eines vgl. Nachweises entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates Ihrer Niederlassung ein.
— Eigenerklärung zum Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz und der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben. Der Gesamtumsatz muss jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von jeweils weniger als 5 Millionen EUR (netto) pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
— Haftpflichtversicherung
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall in Höhe von jeweils
—— mindestens 7,67 Mio. EUR für Personenschäden,
—— mindestens 7,67 Mio. EUR für Sachschäden,
—— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen von Sachen,
—— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden,
Sofern ein solcher Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.
— Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
—— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
—— Wert des Auftrages,
—— Zeitraum der Leistungserbringung,
—— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
—— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
—— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.
Und/oder
— Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.
Und/oder
— Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen
——— mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z. B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und
——— unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten und/oder
— Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besonderer Gefährdungseinstufung.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100 000 € oder zwischen 100 000 und 200 000 €).
— Qualitätsmanagementsystem
Bitte reichen Sie einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar) ein.
— Personalbestand
Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte Ihres Unternehmens der letzten 3 Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich o. a. Bereichen (z. B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen) an. Unternehmen mit weniger als 100 im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen Bereichen eingesetzten Beschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
— Aus- und Fortbildungseinrichtungen
Bitte weisen Sie Aus- und Fortbildungseinrichtungen Ihres Unternehmens mit moderner Ausstattung nach und nennen Sie den Ort der Ausbildung.
— Dozenten und Trainer
Erbringen Sie bitte einen Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl. eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine Dienstleistung der Kategorie soziale
Und andere besondere Dienstleistungen gem. §64 ff VGV.
Laufzeitvorgaben des § 65 Abs. 3 werden eingehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unteraufträge
Der Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist zulässig. Hierzu sind die Anforderungen unter Punkt 3.2. der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.
Eignungsleihe
Der Einsatz von im Konzern gebundenen Unternehmen oder der Einsatz von Drittunternehmen zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist im Wege der Eignungsleihe möglich.
Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge ist eine Eignungsleihe aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.