Elektroroller für Sharingbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-028-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroroller für Sharingbetrieb
Bestellung von Elektrorollern mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h für den Einsatz in der Sharing-Flotte von "eddy-Sharing". Das Elektrorollermodell muss für den Betrieb in einer Sharing-Flotte geeignet sein und muss eine eigene Telematikeinheit besitzen oder kompatibel, mit den am Markt gängigen Telematik-Systemen, sein. Die Größenordnung der Bestellung umfasst eine Rolleranzahl von ungefähr 150 Einheiten. Die Einflottung der E-Roller ist für das Frühjahr 2022 geplant.
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Die Bestellung fokussiert sich auf die Beschaffung eines sharingfähigen Elektrorollers mit einer bauartbedingten maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h für die Integration in die Sharingflotte von „eddy-Sharing“. Die zu beschaffenen Elektroroller müssen mithilfe einer Telematikeinheit über die eddy-Sharing-Applikation angesteuert, schlüssellos gestartet sowie ver- und entriegelt werden können. Zudem muss der Roller über die Telematik mit allen gängigen Flottenmanagementsystemen kommunizieren können. Für den reibungslosen Sharing-Betrieb ist eine schnelle und kontinuierliche Ersatzteilversorgung relevant. Die Reichweite des Elektrorollers soll bei vollgeladenen Akkumulatoren mindestens 100 km betragen. Im Sinne des AG umfasst ein sharingfähiges Rollermodell folgende Attribute:
Auf Sharingbetrieb technisch ausgelegter Roller (24/7 365 Tage im Außeneinsatz, besonders starke Beanspruchung durch Mieter), Wechselfähige(r) Akku(s) mit o.g. Mindestreichweite, Helmbox elektronisch remote ver- und entriegelbar, Telemetrie-Fähigkeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
2. Organigramm der Unternehmensstruktur,
3. Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung,
4. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften,
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung,
6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter,
7a-c. Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann,
8a-c. Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren,
9. Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt,
10. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme,
11. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen,
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
12. Bestätigung über den Einsatz des E-Rollers in einer bereits bestehenden Sharing-Flotte/ in einem Sharing-Angebot am Markt mit Referenzliste unter Nennung des Lieferumfangs/Auftragsvolumens und des Auftraggebers.
13. Bestätigung der Einhaltung/Erfüllung der genannten erforderlichen Mindeststandards.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
— Sharingfähigkeit: Telematikfähigkeit, schlüsselloser Betrieb,
— Wechselakkus: Austauschbare Akkus. Optional mit Schnellladegeräten,
— Reichweite: Die Reichweite sollte mit der größten Akkuausprägung (z. B. 2 vollgeladene Akkus) möglichst mindestens 100 Kilometer betragen,
— Soziusbetrieb möglich: 2 Sitzer,
— E-Roller befindet sich bereits in einer bestehenden Sharing-Flotte/ in einem Sharing-Angebot am Markt,
— Ersatzteilversorgung: schnelle und dauerhafte Ersatzteilversorgung muss gewährleistet werden.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt „Teilnahmebedingungen“ aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Ggfs. Bankbürgschaften
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn:
— eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
— Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
— Benennung der bevollmächtigten Personen,
— Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
— eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und
— jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZRRH0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.