Umbau und Umnutzung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes, Lüftungstechnik und Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 32/4
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dorsten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.metropoleruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Umnutzung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes, Lüftungstechnik und Gebäudeautomation
Wir machen MITte, F 1, Umbau und Umnutzung des denkmalgeschützten Bahnhofgebäudes
Lüftungstechnik und Gebäudeautomation.
Bahnhofsgebäude
Vestische Allee 14
46282 Dorsten
Wir machen MITte, F 1, Umbau und Umnutzung des denkmalgeschützten Bahnhofgebäudes
Lüftungstechnik und Gebäudeautomation.
Zuwendungsbescheid EFRE-0600054 / 06/33/18
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Dorsten, Ordnungs- und Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, Gebäude A, Zimmer A 127
Bieter und deren Bevollmächtigte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYHDRHB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorsten
Postleitzahl: 46284
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.dorsten.de