Beschaffung eines Müllsammelfahrzeuges Referenznummer der Bekanntmachung: 25-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werl
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Müllsammelfahrzeuges
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges
— Los 1 Fahrgestell mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26 t,
— Los 2 Teil 1 Pressmüllaufbau für Papier-, Bio- und Restmüllentsorgung mit einem Behältervolumen von mind. 24 m3.
Teil 2 Automatiklifer, angebaut an Teil 1.
Niederflur-Fahrgestell mit hydraulisch gelenkter Nachlaufachse für Abfallsammelfahrzeuge
Kommunalbetrieb Werl
Westuffeler Weg 29
59457 Werl
Niederflur-Fahrgestell mit hydraulisch gelenkter Nachlaufachse für Abfallsammelfahrzeuge, Zulässiges Gesamtewicht 26 t, Radstand max. 3 900 mm für Müllpressaufbau von mind. 20 m3.
Pressmüllaufbau, Eignung für Papier-, Bio- und Restmüllentsorgung und eines Lifters
Teil 1 Pressmüllaufbau
Montage auf Fahrgestell Los 1
Eignung für Papier-, Bio- und Restmüllentsorgung
Durch Abnehmen der Schüttung auch für Sperrmüll geeignet
Behältervolumen mind. 24 m3
Presskraft mind. 26 t bei niedrigem Hydraulikdruck, große Nutzlast durch hohe Verdichtung
Teil 2 Lifter
Automatiklifter, angebaut an den oben beschriebenen Aufbau.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Nachweise zur Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU),
— Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o. g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen. Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
Siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Nachweise zur Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU),
— Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o. g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen. Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
Siehe Vergabeunterlagen
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Nachweise zur Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521 EU),
— Sollten Nachunternehmer (NU) zum Einsatz kommen, behält sich der Bauherr vor auch für jeden benannten NU o. g. Erklärungen und/oder Nachweise zu verlangen. Ebenfalls behält sich der Bauherr vor, Erklärungen ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen, abzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus der Wallfahrtsstadt Werl, Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Die Submission ist nicht öffentlich. Teilnehmer sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieteranfragen sind zugelassen bis zum 24.6.2021!
— Mit dem Angebot sind Produktdatenblätter mit Angaben von Maßen und Gewichten sowie ein EEV-Zertifikat (oder gleichwertig, wobei die Gleichwertigkeit nachzuweisen ist) einzureichen,
— Wertungskriterium ist zu 100 % der Preis,
— Bieteranfragen und weitere Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRB9GG3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Wallfahrtsstadt Werl nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Wallfahrtsstadt Werl, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
— siehe § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Wallfahrtsstadt Werl über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.