Südwestfalen-IT (Kommunaler Zweckverband) – Anbindung Wermleskirchen und Kürten Referenznummer der Bekanntmachung: 19096 II 18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemer
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58675
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sit.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Südwestfalen-IT (Kommunaler Zweckverband) – Anbindung Wermleskirchen und Kürten
Die Verwaltungshauptstandorte der Stadt Wermelskirchen und der Gemeinde Kürten sollen an das Breitbandnetz der Südwestfalen-IT angebunden werden. Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist die Errichtung und Vermietung hierfür erforderlicher Telekommunikationsstruktur.
42859 Wermelskirchen, Kürten 51515 Kürten
Da die SIT ihren Backbone in einem Ring um den Rheinisch-Bergischen-Kreis projektiert hat, sind 2 Erschließungsszenarien denkbar, die nachfolgend als „Variante Ost“ und „Variante West“ bezeichnet werden und alternativ angeboten werden können.
Der Auftragnehmer ist innerhalb der jeweiligen Variante frei in der Wahl seiner Trassenführung. Es steht ihm daher anheim, bei der Realisierung der jeweiligen Anschlusslinie bereits vorhandene Netzinfrastruktur zu nutzen oder diese möglicherweise neu zu schaffen. Fix sind lediglich als A-Punkte die Verwaltungsstandorte und je nach gewählter Variante der B-Punkt im Osten bzw. die B-Punkte im Westen.
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens ist beabsichtigt, die Errichtung, Instandhaltung und Gebrauchsüberlassung der Verbindung in Form einer unbeleuchteten Glasfaser auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wipperfürth
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51688
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bergische-energie.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH7YYYS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.