Modulare ballistische Schutz- und Trageausstattung MOBAST, RV Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S105-211048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modulare ballistische Schutz- und Trageausstattung MOBAST, RV
MOBAST Anteil Schutzwestensystem, Rahmenvereinbarung
Bw Bekleidungsmanagement GmbH, Aufbereitungszentrum Haren
Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Modularen ballistischen Schutz- und Trageausstattung (MOBAST) Anteil Los 1 Schutzwestensystem über einen Zeitraum von 60 Monaten mit Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate;
Mindestbestellmengen:
— 1822 Systeme 5 Farbtarndruck (FTD),
— 1823 Systeme 3 FTD.
Zusätzliche unverbindliche geschätzte Bestellmengen:
— 2019 — 2023 (in 60 Monaten) jeweils 5 000 Systeme pro Jahr,
— 2024 und 2025 jeweils 5000 Systeme (bei Vertragsverlängerung).
Beschaffung im Anwendungsbereich VSVgV
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Modularen ballistischen Schutz- und Trageausstattung (MOBAST) Anteil Los 1 Schutzwestensystem über 60 Monate mit zweimaliger Möglichkeit zur Verlängerung um j
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]0
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bw Bekleidungsmanagement GmbH, Aufbereitungszentrum Haren
Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Modularen ballistischen Schutz- und Trageausstattung (MOBAST) Anteil Los 1 Schutzwestensystem über einen Zeitraum von 60 Monaten mit Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Beschaffung im Anwendungsbereich VSVgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Erhöhung der ursprünglich veröffentlichten Menge im Umfang < 25 %.
Die Anpassung des Vertragsinhalts ist zwingend notwendig, da sonst das Ziel der Ausstattung der Bundeswehr mit einem aktuellen Schutzwestensystem für die Jahre 2024 und 2025 nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden kann. Die Umstände, welche zur Auftragsänderung geführt haben, waren für den öffentlichen Auftraggeber BwBM nicht vorhersehbar. Änderungen des Beschaffungsvolumens wurden bereits nach Erfahrungswerten angemessen berücksichtigt. Im vorliegenden konnte jedoch auch bei aller Sorgfalt nicht mit einer notwendigen Vertragsanpassung im gemeldeten Umfang gerechnet werden.