Straßen- und Gleisbau Jöllenbecker Straße Stadtbahn Linie 3, Planung der Technischen Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5644
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7686
Abschnitt II: Gegenstand
Straßen- und Gleisbau Jöllenbecker Straße Stadtbahn Linie 3, Planung der Technischen Ausrüstung
Die Stadt Bielefeld plant den Umbau der Stadtbahntrasse in der Jöllenbecker Straße in Bielefeld.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 zu diesen Leistungsphasen.
Jöllenbecker Straße
33615 Bielefeld
Stadtbahn Linie 3,
Jöllenbecker Straße zwischen Drögestraße und Splittenbrede
Das Bielefelder Stadtbahnnetz setzt sich aus insg. 4 Linien zusammen, die von der moBiel GmbH betrieben werden.
Die Bielefelder Stadtbahn ist mit Gleisen in Meterspur ausgerüstet. Als Fahrstromversorgungsspannung werden 750 V Gleichspannung eingesetzt.
In dem Ausbau-Bereich besteht zurzeit eine nachgespannte Hochkettenfahrleitungsanlage, bzw. im Bereich der Endhaltestelle eine Einfachfahrleitung die an einem Mittelmast und Masten in Seitenlage mit Querseilen aufgehängt ist. Verwendet wird derzeit ein Fahrdraht RiS 100 mit Cu-Verstärkungsleitungen mit einem Querschnitt von 120 mm2.
Fahrdraht und Verstärkungsleitung sind vom Querschnitt zu dünn für Betrieb mit dem neuen Vamos-Fahrzeug, außerdem müssen die Achsen aufgeweitet werden. Dies bedeutet ab dem Ende der Stromschiene im Tunnel (hinter der Haltestelle Nordpark) müssen bis zur Kehre Babenhausen Süd der Fahrdraht, die Verstärkungsleitung und die Querverspannungen komplett erneuert werden.
Alle Masten bis zur Lakemannstraße bzw. dem Übergang in Seitenlage, sollen erhalten bleiben, es sollte möglichst nichts erneuert oder umgeplant werden. Ab der Lakemannstraße erfolgt ein kompletter Fahrleitungsneubau.
Grundsätzlich soll ein Fahrdraht mit 100 mm2 und Cu-Verstärkungsleitungen mit einem Querschnitt von 150 mm2 eingebaut werden. Bestandteil der Leistung ist auch die spätere Objektüberwachung.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8. Die Leistungsphasen 1 bis 3 werden von der Stadt Bielefeld in Auftrag gegeben. Auftraggeber der Leistungsphasen 5 bis 8 wird die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH sein. Gesellschafterin dieser Gesellschaft ist ausschließlich die Stadt Bielefeld.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Anzahl der Referenzprojekte Fahrleitungsanlagen Stadtbahn (Objektplanung Technische Ausrüstung oder Verkehrsanlagen, Anlagengruppe 4 gem. § 55 oder § 47 HOAI)
Objektplanung abgeschlossen nach dem 1.1.2010
Unterkriterium 1.1 (50 %)
Anzahl der Referenzprojekte bezüglich der Entwurfsplanung einer Fahrleitungsanlagen, die folgende Anforderungen erfüllen:
— Mindestauftragssumme (Honorar) [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Leistungsphasen: mind. LPH 3 gem. § 55 oder § 47 HOAI Unterkriterium 1.2 (Mindestens eine Referenz),
Anzahl der Referenzprojekte bezüglich der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe einer Fahrleitungsanlage, die folgende Anforderungen erfüllen:
— Fahrleitungsanlage für eine Stadtbahn (Hochkettenanlagen mind. 500 m Länge, Mittel oder Seilmasten, Anschluss an bestehende Oberleitungsanlagen,
— Mindestauftragssumme (Honorar) [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Leistungsphasen: mind. LPH 5 und 6 gem. § 55 oder § 47 HOAI.
Bewerber können im Rahmen der objektiven Auswahl unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Auswahlkriterien maximal 20 Punkte (= maximal 1 000 gewichtete Punkte) sammeln.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es ist beabsichtigt, zunächst die LPH 1 bis 3 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung zu beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbildes sollen Gegenstand weiterer Leistungsstufen des Ingenieurvertrages sein, jedoch ohne dass ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung dieser weiteren Leistungsstufen besteht.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Bei Bewerbungen einer juristischen Person oHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handels- od. Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers
2. Eigenerklärung zu – zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Verurteilungen oder Festsetzung von Geldbußen
Wegen bestimmter Straftaten) und zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zu Verstößen nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen fur grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG), dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -MiLoG) und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
3. Auf Verlangen: Nachweise zu den Eigenerklärungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts und der Sozialversicherungsträger)
4. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften alter Mitglieder), dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und/oder Lieferinteressen bestehen.
5. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist sowie Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (§§ 36, 47 VgV),
6. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen er sich sich bei der Erfüllung des Auftrages bedient. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (§§ 36, 47 VgV). Der Nachweis der Verfügbarkeit der dazu erforderlichen Mittel (Verpflichtungserklärung) ist spätestens vor Zuschlagserteilung innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden Frist vorzulegen,
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 geforderten Unterlagen:
Die Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag und unter Verwendung der unter der unter Ziffer I. 3 genannten Vergabeplattform abrufbaren Vordrucke vorzulegen. Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vorzulegen (elektronisch einzureichen).
Die Vergabestelle kann angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt fur alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die angeforderten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen;
— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
1. Bewerber haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 5 Mio. EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mindestens 10 Mio. EUR für Personenschaden und mindestens 6 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mit dem Teilnahmeantrag können Bewerber zum Nachweis ihrer Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern.
1. Erklärung über Referenzen bezüglich Planungsleistungen zu einer Fahrleitungsanlagen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Erbrachte Leistungen Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen oder Technische Ausrüstung LPH 3, Mindestauftragssumme (Honorar) netto [Betrag gelöscht] EUR, Leistungen LPH 3 nach dem 1.1.2010 fertiggestellt.
2. Erklärung über Referenzen bezüglich Planungsleistungen zu einer Fahrleitungsanlagen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Fahrleitungsanlage für eine Stadtbahn (Hochkettenanlagen mind. 500 m Länge, Mittel oder Seilmasten, Anschluss an bestehende Oberleitungsanlagen
Erbrachte Leistungen Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen oder Technische Ausrüstung LPH 5 und 6, Mindestauftragssumme (Honorar) netto [Betrag gelöscht] EUR, Leistungen LPH 5 und 6 nach dem 1.1.2010 fertiggestellt.
2. Erklärung über Referenzen bezüglich Planungsleistungen zu einer Fahrleitungsanlagen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Fahrleitungsanlage für eine Stadtbahn (Hochkettenanlagen mind. 500 m Länge, Mittel oder Seilmasten, Anschluss an bestehende Oberleitungsanlagen,
Erbrachte Leistungen Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen oder Technische Ausrüstung LPH 5 und 6, Mindestauftragssumme (Honorar) netto [Betrag gelöscht] EUR, Leistungen LPH 5 und 6 nach dem 1.1.2010 fertiggestellt,
Den Teilnahmeanträgen sind für alle Referenzen kurze Projektbeschreibungen der Referenzprojekte beizufügen, in denen die erbrachten Ingenieurleistungen, die Kosten der Projekte gemäß der Kostenfeststellung, der Zeitraum der Leistungserbringung, das Honorarvolumen (netto) sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten Jahren (Objektplanungsleistungen abgeschlossen nach dem 1.1.2010) mindestens ein Referenzprojekt bezüglich der Planung einer Fahrleitungsanlage für eine Stadtbahn (Hochkettenanlagen mind. 500 m Länge, Mittel oder Seilmasten, Anschluss an bestehende Oberleitungsanlagen bearbeitet haben. Fur diese Referenz müssen mindestens die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung, und Vorbereitung der Vergabe) des Leistungsbildes Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI oder des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI erbracht worden sein. Die Auftragssumme (Honorar) muss mind. netto [Betrag gelöscht] EUR betragen haben. Bewerbergemeinschaften müssen den Nachweis für das Mitglied erbringen, das die ausgeschriebene Planung übernehmen soll.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer Ober ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 Ober die Anerkennung von Berufsqualifikationen(ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Der Auftrag kann an einzelne Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt.
Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt.
Der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt.
Die gesamtschuldnerische Haftung alter Mitglieder wird bestätigt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen in der Regel zur Nichtberücksichtigung alter betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9G8V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein Wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die Unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.