Rahmenvertrag externe Unterstützung Projektunterstützung, Deployment und Betrieb, Infrastrukturaufbau und Provisionierung Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2020-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag externe Unterstützung Projektunterstützung, Deployment und Betrieb, Infrastrukturaufbau und Provisionierung
Abschluss eines Rahmenvertrages über externe Unterstützung im Bereich Projektunterstützung, Deployment, Betrieb, Infrastrukturaufbau, Provisionierung und Migration in Bezug auf Verfahren der öffentlichen Sicherheit.
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag zur Beauftragung von Unterstützungsleistungen im Bereich Projektunterstützung, Architektur, Applikationsbetrieb, und Infrastrukturbetrieb für das vom ITZBund unterstützte System zur Verarbeitung von Fluggastdaten (kurz: PNR) zu erhalten.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage) zu entnehmen.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 4 Jahren geschlossen, wobei die konkret zu erbringenden Einzelleistungen im Wege von Einzelabrufen festgelegt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— EA 1: Der Bieter hat alle in der Anlage „Anschreiben und Bietererklärung“ geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
— EA 2: Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
— EA 3: Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
— EA 4: Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen in Anlage „Anschreiben und Bietererklärung“, weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5 Finanz. u. wirtschaftl. Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach Eigenerklärung in Anlage „Anschreiben und Bietererklärung“ gegeben.
Untererklärungen „Anschreiben und Bietererklärung“ (nachweise auf Verlangen).
11-Versicherg Haftungshöchstsumme
Erklärg, dass Haftungsrisiken für Schäden, die i. R. einer Auftragsabwicklung dem AG zugefügt werden, durch Versicherg mit Versichergssumme i.H.v. mind. 2,5 Mio. EUR abgedeckt sind, die i. R. u. Umfang einer marktübl. dt. Industriehaftpflichtversicherg o. vergleichb. Versicherg aus Mitgliedsstaat d. EU entspricht.
12-finanz. / wirtschaftl. Leistungsfähigkeit
Bestätig., dass wed. an Insolvenz-, Konkursverfahren o. in Liquidation, noch in einem Verhältnis, das nach Rechtsvorschriften d. Landes, in dem Unternehmen ansässig ist, mit den genannten Verfahren vergleichbar ist, beteiligt ist, noch dass sich ein solches Verfahren abzeichnet. ggf. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Mon.) auf Verlangen
13-Zahlung Steuern / Sozialabgaben
Erklärg, dass gesetzl. Pflichten zu Zahlung von Steuern u. and. Verpflicht. zur Zahlung der Sozialbeiträge nach Rechtsvorschriften des Landes, in dem Unternehmen ansässig ist, nachgekommen wurde.
14-nichtvorhand. Verfehlungen gem. Korruptionsrichtlinie
Kenntnisnahme, dass ein Ausschlussgrund vorliegt, wenn schwere Verfehlung i. S. d. Korruptionsrichtlinie d. Bundesreg. begangen wurde (wenn Bieter o. Bewerber nachweisl. dem Beschäftigten einer Dienststelle, der mit der Vorbereitg o. Durchführg eines Vergabeverfahrens befasst ist, einen Vorteil für diesen o. einen dritten anbietet, verspricht o. gewährt. Erklärg für Unternehmen u. die entsprd. §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zu Unternehmen, dass keine Verfehl. gem. Korruptionsrichtlinie vorliegen.
15-Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte
Kenntnisnahme, dass erforderl. Zuverlässigkeit nicht besitzt, wer weg. illegaler Beschäftig. (§§ 8 I Nr. 2, 10-11 SchwarzArbG; § 404 I o. II Nr. 3 des SGB III; §§ 15, 15 a, 16 I Nr. 1, 1 c, 1 d, 1 f o. 2 AÜG o. § 266 a I-IV StGB) zu einer Freiheitsstrafe von >3 Monaten o. einer Geldstrafe von >90 Tagessätzen verurteilt o. mit einer Geldbuße von wenig. [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (vgl. § 21 SchwarzArbG). Erklärg, dass vorgen. Pkte weder für Unternehmen noch bei einem der entsprd §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter während der letzten 3 Jahre seiner Zugehörigkeit zu Unternehmen vorliegen/vorgelegen haben. ggf. Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
16-Nichtvorliegen sonst. Straffälligkeiten
Erklärg, dass für Unternehmen u. die entsprd §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zu Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen.
17 - Einhaltung Daten- und Steuergeheimnis
Erklärg, dass die beauftr. Personen i. R. der Zusammenarbeit u. Angebotserstellung mit dem ITZBund zur Kenntnis gelangenden Daten u. Infor. (inkl. Vergabeunterl.) zu keinem and. Zweck als zur jew. Aufgabenerfüllung verarbeitet, bekannt gegeben, zugängl. gemacht o. genutzt werden (§§ 24, 25 I BDSG; §§ 1, 355 StGB; §§ 1, 30 AO). Eine Verletz. dieses Gebotes ist strafbar u. führt zum unmittelbaren Ausschluss von Vergabeverfahren. Es gelten insb. § 43 BDSG, § 30 AO u. § 355 Abs. 1 und 2 StGB. Pflichten bestehen nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Verpflicht. nach § 1 I VerpflG (ohne Vergütung).
18 - Nichtanwend. Lehren von L. Ron Hubbard
Erklärg gem. SO-Schutzklausel des Bundes, dass weder Bieter noch die entspr. den in §§ 30, 31 BGB erfassten, verantwortl. handelnden Vertreter für Zeit ihrer Zugehörigkeit zu Unternehmen die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren o. in sonst. Weise verbreiten. Sicherstellg, dass dies auch für für Einsatz vorgesehene Pers. gilt
EA 7 Finanz. u. wirtschaftl. Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen u. sonst. vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
EA 6: Der Bieter hat in der Anlage „Umsätze und Mitarbeiteranzahl“ nachgewiesen, dass er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen bereichsspezifischen Netto-Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR erwirtschaftet hat.
Der Netto-Jahresumsatz ist dann bereichsspezifisch, wenn er sich auf die dargestellten spezifischen Leistungsinhalte im Bereich Projektunterstützung, Deployment, Betrieb, Infrastrukturaufbau, Provisionierung und Migration (entsprechend der Anlage „Leistungsbeschreibung“) bezieht.
Im Falle einer Bietergemeinschaft liegt der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre aller Mitgliedsunternehmen einer Bietergemeinschaft vor.
Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) im Rahmen der Eignungsleihe ist der o. g. bereichsbezogene Netto-Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre des Bieters sowie des oder der Nachunternehmen(s) angegeben worden.
EA 8: Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung des bietenden Unternehmens beizufügen, aus der das Leistungsspektrum sowie der Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens hervorgehen. Darüber hinaus werden in der Unternehmensdarstellung Ausführungen zur techn. Ausrüstung u. Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Ausstattung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrages erwartet. Bei Bietergemeinschaften u/o bei der Beteiligung von Nachunternehmen muss die vorgesehene Aufgabenteilung der beteiligten Unternehmen beschrieben werden u. für jedes sich beteiligende Unternehmen eine Unternehmensdarstellung eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung muss es dem AG ermöglichen, ein umfassendes Bild des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zu gewinnen u. ist eine der Grundlagen zur Feststellung der Eignung. Aus der Unternehmensdarstellung muss hervorgehen, dass der Bieter im Hinblick auf die ausgeführten Aspekte bzgl. der techn. und berufl. Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung geeignet ist. Die Darstellung ist auf zwei DIN A 4 Seiten, 11 Pkt.-Schriftgröße, einfacher Zeilenabstand (je Unternehmensdarstellung) zu beschränken.
EA 11: Der Bieter erklärt, dass die von ihm für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Niveau Ü 2) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zustimmen werden, sofern der Auftraggeber dies im Rahmen eines Einzelabrufes gefordert hat.
EA 12: Der Bieter erklärt, dass er über Personal für die Auftragsausführung (gemäß Qualifikationsprofile zu den Rollen 1 bis 5 verfügt, das bereit ist, auf Anforderung des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes (VerpflG) vom 2.3.1974 (BGBl. I Seite 469, 547), geändert durch § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942) zu unterzeichnen und sich auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten zu lassen.
EA 9: Der Bieter hat in der Anlage „Umsätze und Mitarbeiteranzahl“ nachgewiesen, dass er in den letzten 3 Geschäftsjahren eine durchschnittliche Gesamtanzahl eigener fest angestellter bereichsbezogener Mitarbeiter von mindestens 100 (einhundert) beschäftigt hat.
Der Bereichsbezug ist dann hergestellt, wenn die aufgezählten Mitarbeiter für den spezifischen Leistungsgegenstand im Bereich Projektunterstützung, Deployment, Betrieb, Infrastrukturaufbau, Provisionierung und Migration (entsprechend der Anlage „Leistungsbeschreibung“) besonders qualifiziert sind.
Im Falle einer Bietergemeinschaft wurde die o. g. durchschnittliche Gesamtzahl der eigenen fest angestellten projektbezogenen Mitarbeiter für die letzten 3 Geschäftsjahre aller Mitgliedsunter-nehmen einer Bietergemeinschaft angegeben.
Im Falle der Einbeziehung eines oder mehrerer Nachunternehmen(s) im Rahmen der Eignungsleihe wurde die o. g. durchschnittliche Gesamtzahl der eigenen fest angestellten projektbezogenen Mitarbeiter für die letzten 3 Geschäftsjahre des Bieters sowie des oder der Nachunternehmen(s) angegeben.
EA 10: Es sind vollständige Informationen zu dem Auftragsgegenstand - Unterstützung im Bereich Projektunterstützung, Deployment, Betrieb, Infrastrukturaufbau, Provisionierung und Migration - gleichwertigen, bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekten des Unternehmens aus den letzten fünf (5) Jahren (Vertragsende, gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens) einzureichen. Von dem Bieter ist mindestens 1 (ein) Referenzprojekt einzureichen. Insgesamt sind Kenntnisse und Erfahrungen in allen 4 nachfolgend aufgelisteten Bereichen (vgl. Spiegelstriche) durch mindestens eine oder ggf. mehrere Referenzen nachzuweisen. In der jeweiligen Referenz soll/en der / die Bereich/e benannt werden, für dessen / deren Inhalt die Referenz den Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen führt.
Ein mit dem spezifischen Auftragsgegenstand vergleichbares Referenzprojekt liegt demgemäß vor, wenn das jeweilige Referenzprojekt in einem der folgenden Bereiche erbracht wurde:
— Projektunterstützung (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage „Leistungsbeschreibung“),
— Architektur (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage „Leistungsbeschreibung“),
— Applikationsbetrieb (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage „Leistungsbeschreibung“),
— Infrastrukturbetrieb (im Sinne des Kapitels 1.2 der Anlage „Leistungsbeschreibung“).
Es ist je Referenz eine Ansprechperson des Referenzkunden (Name, Vorname, Funktion, Institution, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Benennung einer Ansprechperson des Bieters (z. B. Vertrieb) reicht nicht aus.
Angaben, die einer Verifizierung zu den gemachten Angaben nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Aus den Angaben in den Referenzprojekten dürfen qualitative Defizite, die die Eignung des Bieters bzw. die Vergleichbarkeit der Referenz in Frage stellen, nicht hervorgehen.
Die Darstellung der Referenzprojekte ist mittels des Formblattes der Anlage „Unternehmensreferenzbogen“ in entsprechend geforderter Anzahl vorzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).