Bewachungsleistungen für die Dienststelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2 - Vst. 1392/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmu.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsleistungen für die Dienststelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Bonn
Der Pforten- und Bewachungsdienst in der Liegenschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn umfasst Dienstleistungen im Bereich der Inneren Sicherheit im Empfangsbereich Robert-Schuman-Platz 3, der Einfahrt Heinrich-von-Stephan-Straße, der Innen- und Außenbewachung des Dienstgebäudes sowie bei Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen entsprechend dem Bedarf der im Gebäude untergebrachten Behörden.
Bonn
Der Pforten- und Bewachungsdienst in der Liegenschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn umfasst Dienstleistungen im Bereich der Inneren Sicherheit im Empfangsbereich Robert-Schuman-Platz 3, der Einfahrt Heinrich-von-Stephan-Straße, der Innen- und Außenbewachung des Dienstgebäudes sowie bei Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen entsprechend dem Bedarf der im Gebäude untergebrachten Behörden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewachungsleistungen für die Dienststelle des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Bonn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.