Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule / Planung der Technischen Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5116 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule / Planung der Technischen Ausrüstung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule für ca. 1 209 Schüler und rund 12 500 m2 Nutzungsfläche.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die Planung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013.
Martin-Niemöller-Gesamtschule Apfelstraße
33611 Bielefeld
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule für ca. 1 209 Schüler und rund 12 500 m2 Nutzungsfläche.
Grundlegend für den Neubau ist die Entscheidung des Rates der Stadt Bielefeld, dass die im Jahr 1970 errichtete Gesamtschule aufgrund erheblicher baulicher und energetischer Mängel durch einen Neubau zu ersetzen ist. Unter Berücksichtigung eines zeitgemäßen und zukunftsorientierten Lern- und Lehrkonzeptes bedarf es einer grundlegenden Neuausrichtung des aktuellen Schulbetriebes.
Die Bildungsstruktur der Stadt und die Zusammensetzung der Schülerschaft haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so verändert, dass auf die sich ändernden Bedarfe und Entwicklungen strukturell als auch baulich reagiert werden muss. Dies begründet sich insbesondere auch aus der dyna-mischen Entwicklung der Schülerzahlen. Die derzeit 8-zügige Sekundarstufe I der MNGES wird auf eine Sechszügigkeit verkleinert. Die Oberstufe ist 4-zügig ausgerichtet.
Die Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule finden im angestrebten pädagogischen Konzept in besonderer Weise Berücksichtigung. Zudem soll die Schule weiterhin als kultureller Baustein des Stadtteils mit integrierter Stadtteilbibliothek genutzt werden können. Für die Neubauplanung besteht der Anspruch durch eine nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß des Bewertungssystems für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erzielen.
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 8. November 2018 ist der Neubau zukünftig auf 2 Grundstücksteilen zu realisieren. Die überwiegenden Funktionen des Schulbetriebes werden auf dem nördlichen Grundstück entlang der Westerfeldstraße, die Funktionen der Stufen 5 und 6 sowie der Mensa werden auf dem Bestandsgrundstück an der Apfelstraße realisiert.
Die Maßnahme beinhaltet ein Investitionsvolumen von netto rund 41 Mio. EUR bezogen auf die Kostengruppen 300 (27,5 Mio. EUR) und 400 (13,5 Mio. EUR) nach DIN 276. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme hat bis spätestens 31. Juli 2025 zu erfolgen.
Die erforderlichen Architektenleistungen wurden in Form eines Realisierungswettbewerbes mit vorgeschaltetem europaweiten Teilnahmewettbewerb ausgelobt. Aus den eingegangen Teilnahmeanträgen wurden 16 geeignete Bewerber ausgewählt und zur Einreichung Ihrer Wettbewerbsarbeiten aufgefordert. In der Preisgerichtssitzung vom 30. August 2019 wurde das Büro Staab Architekten GmbH, Berlin mit dem 1. Preis, das Büro habermann.decker.architekten PartGmbB, Lemgo mit dem 2. Preis und das Büro brüchner-hüttemann pasch bhp Architekten und Generalplaner GmbH, Bielefeld mit dem 3. Preis ausgezeichnet. In dem anschließenden VgV-Verfahren wurde mit den Preisträgern über die Auftragsvergabe verhandelt. Der Auftrag wurde an das Büro Staab Architekten GmbH, Berlin erteilt. Somit ist dieser Entwurf die Grundlage für die weitere Planung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Leistungen für die Planung der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die dazugehörigen Besonderen Leistungen zu beauftragen.
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, dem Auftragnehmer weitere Stufen oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen weiterer Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern sie ihm spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe und nach einer schriftlichen Mitteilung des AN bei dem AG über die Fertigstellung der Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe schriftlich in Auftrag gegeben werden. Ansonsten ist er in seiner Entscheidung frei, ob er die weiteren Leistungen zu den vereinbarten Honoraren ausführen will.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung und einer daraus resultierenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche, insbesondere Entschädigungen nach § 642 BGB geltend machen.
Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen zu. Er kann auch aus der stufenweisen Beauftragungen oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal „Vergabe - Westfalen“ nach den Bestimmungen der VgV durch. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Die Unterlagen können ausschließlich elektronisch abgefordert und bis zum Schlusstermin eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das bekannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, sich kostenfrei zu registrieren und die eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Fragen und Auskünfte: Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 12 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über das bekannte Vergabeportal übersendet werden.
3. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den geforderten Angaben (zur Person des Bewerbers, zur Bewerbergemeinschaft) Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123,124 GWB und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
4. Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Angaben (Teilnahmebedingungen) und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zum Schlusstermin ausschließlich elektronisch in Textform über das bekannte Vergabeportal einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht fristgerecht eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
5. Über das bekannte Vergabeportal ist neben dem Teilnahmeantrag (und den Vordrucken für Eigenerklärungen) auch ein Entwurf des Ingenieurvertrages (siehe Vergabeunterlagen) verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe etc.), welche erst für die Erstellung eines Angebots benötigt werden, werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
6. Der genaue Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ergibt sich aus den Bewerbungsunterlagen, die über das bekannte Vergabeportal abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9GPR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Zur Uberprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.