Rahmenvereinbarung zu einem System zur nutzerinnenzentrierten Datenhaltung und -kommunikation im Digitalen Campus Referenznummer der Bekanntmachung: 010/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu einem System zur nutzerinnenzentrierten Datenhaltung und -kommunikation im Digitalen Campus
Auf dem Digitalen Campus bündeln die Projektpartner ihre Kernkompetenzen, ihre Forschungen und Entwicklungen, ihre Produkte und Serviceleistungen im Bereich der Identifikation, Information, Vorbereitung, Auswahl, Zulassung und Begleitung (offline/online) geeigneter internationaler Studierender.
Die Aufgabe des Auftragnehmers ist, ein System für eine nutzerinnenzentrierte Datenhaltung und -kommunikation (nachfolgend als NDS bezeichnet) zu erstellen und zu betreiben.
Wesentlicher Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers ist die Überlassung eines NDS, das entweder in einer vom DAAD bereitgestellten Systemumgebung oder als Software as a Service Lösung oder in einer Mischform aus den beiden vorher genannten Formen betrieben wird.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 03 der Ausschreibungsunterlagen.
Bonn
Auf dem Digitalen Campus bündeln die Projektpartner ihre Kernkompetenzen, ihre Forschungen und Entwicklungen, ihre Produkte und Serviceleistungen im Bereich der Identifikation, Information, Vorbereitung, Auswahl, Zulassung und Begleitung (offline/online) geeigneter internationaler Studierender.
Die Aufgabe des Auftragnehmers ist, ein System für eine nutzerinnenzentrierte Datenhaltung und -kommunikation (nachfolgend als NDS bezeichnet) zu erstellen und zu betreiben.
Wesentlicher Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers ist die Überlassung eines NDS, das entweder in einer vom DAAD bereitgestellten Systemumgebung oder als Software as a Service Lösung oder in einer Mischform aus den beiden vorher genannten Formen betrieben wird.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte Anlage 03 der Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung zu einem System zur nutzerinnenzentrierten Datenhaltung und -kommunikation im Digitalen Campus
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.