Projekt Köln Porz: PM26 Fahrbahnsanierung Rampe Tiefgarage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.modernestadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Köln Porz: PM26 Fahrbahnsanierung Rampe Tiefgarage
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Fahrbahnsanierung „Rampe Tiefgarage“ im Rahmen eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung innerhalb des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus.
Köln Porz
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Fahrbahnsanierung „Rampe Tiefgarage“ im Rahmen eines 5-geschossigen Neubaus mit gemischter Nutzung innerhalb des ersten Bauabschnitts für das Projekt „Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz“ europaweit aus. Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende August 2021 und Anfang Oktober 2021 liegen.
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mindestumsatz: [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr,
— aktuelle, allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bieters,
— Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer für das Bauvorhaben reservierten Deckungssumme für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall, jährlich jeweils 2-fach maximiert. (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken).
— Nachweis des Bieters über von ihm ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen nachzuweisen [Diese 3 Referenzen müssen aus den letzten 5 Jahren stammen und über mindestens 400 m2 ausgebauter oder sanierter Fahrbahnrampenanlagen in Tiefgaragen oder Parkhäusern mit Gussasphaltdeckschicht verfügen.],
— Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal (Angabe der Person) und deren jeweilige Qualifikation.
5. Formale Anforderungen an das Angebot Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
5.1. Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen:
— mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“),
— mit der Ziffer 3 („Leistungsverzeichnis“, zwingend in digitaler Form als pdf-Datei, gewünscht als GAEB 84 Datei),
— mit der Ziffer 4 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
— mit der Ziffer 5 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
— mit der Ziffer 6 („Anlage Referenzen“),
— mit der Ziffer 8 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Angebot einer Bietergemeinschaft),
— mit der Ziffer 9 („Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, nur wenn Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen),
— mit der Ziffer 10 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) und
— mit der Ziffer 11 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) von den Bietern ausgedruckt und als gescannte Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen aber nicht dem Angebot beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16 a EU VOB/A mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
5.2. Das Angebot selbst ist zu unterschreiben oder anderweitig als abschließend zu kennzeichnen und dann als als gescanntes Dokument in elektronischer Form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS einzureichen.
Der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
5.3. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebotes sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
5.4. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.
Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen.
7. TVgG NRW Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue– und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der Anlage.
8. Datenschutz Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH Brückenstraße 17, 50667 Köln
Telefon: +49 (0)221 – 20 5 94-01
E-Mail: [removed]
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter? Scheidtweilerstraße 4? 50933 Köln
Telefon: [removed]
E-Mail:[removed]
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
9. Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
Mit dem Angebot müssen folgende Vordrucke und Unterlagen als gescannte Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden, ansonsten ist nicht ausgeschlossen, dass das Angebot allein aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
— mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“),
— mit der Ziffer 3 („Leistungsverzeichnis“, zwingend in digitaler Form als pdf-Datei, gewünscht als GAEB 84 Datei),
— mit der Ziffer 4 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
— mit der Ziffer 5 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
— mit der Ziffer 6 („Anlage Referenzen“),
— mit der Ziffer 8 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Angebot einer Bietergemeinschaft),
— mit der Ziffer 9 („Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, nur wenn Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen),
— mit der Ziffer 10 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) und
— mit der Ziffer 11 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Nach § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannten Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages zu beachten. Gem. § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag unter anderem von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggebergegen § 101a GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach § 101b Abs. 2 GWB festgestellt worden ist. Gem. § 101b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hatte der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.