Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ladungssicherungsausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Ladungssicherung/04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ladungssicherungsausstattung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Lieferung von Ladungssicherungsausstattung für handelsübliche (hü) Fahrzeuge mit und ohne militärische Sonderausstattung (hümS), wie PKW, TRAPO, LKW, KOM, Anhängern und Sonderfahrzeugen.
Die Ladungssicherungsausstattung muss durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Die Standorte des Auftragsgebers sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. In Ausnahmefällen kann auch eine Auslieferung an die Standorte des Auftraggebers im Ausland (via Feldpost oder Materialschleusen) erfolgen. Auslieferungen an militärische Materialschleusen können auch mit anderen Paketdienstleistern / Speditionen durchgeführt werden. Der Standort der Feldpost als auch die Standorte der Materialschleusen befinden sich alle im Inland.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört
— Lieferung von Ladungssicherungsausstattung und deren Ersatzteile,
— Bereitstellen von technischen Unterlagen,
— Rücknahme von unbenutzter und original verpackter Ware,
— technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen.
Die Ladungssicherungsausstattung muss sowohl den Bestimmungen der Straßenverkehrsgesetzen entsprechen als auch den jeweils zutreffenden und aktuell gültigen DIN/EN-Normen bzw. zumindest den DIN/EN-Normen angelehnt gefertigt sein.
Dies ist auch entsprechend auf den Kennzeichnungen zu bestätigen. Die einzelnen zu liefernden Ladungssicherungselemente müssen eine normgerechte Kennzeichnung (Typenlabel) aufweisen.
Die Ladungssicherungsausstattung muss durch den Auftragnehmer überwiegend an Standorte des Auftraggebers in Deutschland geliefert werden. Die Standorte des Auftragsgebers sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. In Ausnahmefällen kann auch eine Auslieferung an die Standorte des Auftraggebers im Ausland (via Feldpost oder Materialschleusen) erfolgen.
Es kann vorkommen, dass sich ein Anlieferort in gesicherten Bereichen von Kasernen der Bundeswehr befinden. Dort erhalten nur Personen Zutritt, welche keine Staatsangehörigkeit gemäß der jeweils gültigen Staatenliste BMVg haben.
Zur Vereinfachung der Abläufe und Ressourcenschonung wickelt der Auftraggeber alle Prozessschritte weitestgehend elektronisch medienbruchfrei ab. Die Beschaffungsplattform der BwFuhrparkService GmbH ist SAP Ariba. Der Auftragnehmer hat kostenfrei sicherzustellen, dass seine Kataloge entweder in Ariba zur Verfügung stehen oder über eine cXML-Schnittstelle (Punch-Out-Katalog) bis spätestens 21 Tage nach Zuschlag angebunden werden können.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sogenannte „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den
Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung leiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter / eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter/der Bietergemeinschaft auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu
Verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen.
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.) Aktuell bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Auszug so lange aktuell gültig ist, solange keine neue Eintragung / Änderung seit der Ersteintragung stattgefunden hat.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Geschäftsjahr aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) erforderlich. Sollte Ihr Unternehmen abweichende Wirtschaftsjahre haben, vermerken Sie dies entsprechend. Bitte vermerken Sie auch, falls der Jahresabschluss 2020 noch nicht testiert wurde.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist im Jahresumsatz, bezogen auf die Leistungen des Ausschreibungsgegenstandes, mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Geschäftsjahr aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) erforderlich. Sollte Ihr Unternehmen abweichende Wirtschaftsjahre haben, vermerken Sie dies entsprechend. Bitte vermerken Sie auch, falls der Jahresabschluss 2020 noch nicht testiert wurde.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren über die Lieferung von Ladungssicherungen mit einem Auslieferungsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR netto gefordert.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zur einwandfreien und gleichmäßigen Fertigungsqualität des Unternehmens zu machen. Die Bieter müssen dem Angebot die Kopie einer Bescheinigung beifügen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurde, mit der bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren über die Lieferung von Ladungssicherungen mit einem Auslieferungsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR netto gefordert.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zur einwandfreien und gleichmäßigen Fertigungsqualität des Unternehmens zu machen. Die Bieter müssen dem Angebot die Kopie einer Bescheinigung beifügen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurde, mit der bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abw. zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verb. mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gem. §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURDPV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.