Infrastruktur für Datensicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 10018602
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rwth-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Infrastruktur für Datensicherung
Infrastruktur für Datensicherung mit zentralen Servern, Block-/NAS-Storage, Objektspeicher und Management und Software.
IT Center
Wendlingweg 10
52074 Aachen
Neben dem o. g. Erfüllungsort gibt es noch 5 weitere Erfüllungsorte, die sich alle im Stadtgebiet Aachen befinden.
Infrastruktur für Datensicherung mit zentralen Servern, Block-/NAS-Storage, Objektspeicher und Management und Software.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Ausstattung der RWTH Aachen University (RWTH) als eines der Zentren für Datensicherung in NRW mit einer leistungsfähigen Hardware für die Durchführung hochschulübergreifender Datensicherung, für die Sicherstellung der Datenpersistenz und für die Kompetenz, notwendige Restore- und Recovery-Szenarien realisieren zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 31.3.2021) vorzulegen.
Es wird gebeten um die Angabe
a) der Anzahl des Storage-Fachpersonals in der EU nach Tätigkeit in Entwicklung, Support und Fachvertrieb (kaufmännisch/vertraglich) an, die die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrschen.
b) des Gesamtumsatzes mit Storage-Systemen der 4 Geschäftsjahre 2017-2020 ohne Ust. Die hier gemachten Angaben werden vertraulich behandelt.
c) Es ist eine Eigenerklärung vom Bieter (Dok. 2.1) abzugeben.
d) Der Bieter muss eine Bestätigung des Versicherers über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die versicherten Schadensarten und die vereinbarte Deckungssumme dem Angebot beilegen.
e) Es ist eine Bestätigung der Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft des Bieters oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, die Bestätigung des Versicherers über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bieter ansässig ist dem Angebot beizufügen.
Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Sofern der Bieter sich der Leistungen von Nachunternehmern bedienen möchte, müssen diese folgende Anforderungen erfüllen. Die u. a. vom Nachunternehmer geforderten Unterlagen und Angaben müssen mit Angebotsabgabe des Bieters eingereicht werden. Sie müssen sich auf die (juristische) Person des Nachunternehmers beziehen.
f) Eigenerklärung gem. Dokument 2.1.
g) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer Dok 8.2
h) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Fall der Zuschlagserteilung.
Im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter hat der Nachunternehmer (über den Rahmenvertragspartner) der RWTH eine Bestätigung des Versicherers einzureichen.
i) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Fachhandelspartner ansässig ist, jeweils unter Angabe der Versicherungsnummer.
Im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter hat der Nachunternehmer (über den Rahmenvertragspartner) der RWTH eine Bestätigung der Berufsgenossenschaft/des Versicherers einzureichen.
j)Handelsregisterauszug des Nachunternehmers (nicht älter als 31.3.2021).
Bezüglich der Eignungskriterien für Nachunternehmer wird auf das Dok. 8.1 verwiesen.
Zu a) Gefordert werden mind. 8 Mitarbeiter, davon mind. 4 Mitarbeiter im kaufmännischen/Vertraglichen Bereich.
Zu b) Gefordert wird ein kumulierter Gesamtumsatz von 14 Millionen EUR über die Jahre 2017-2020 mit Storage in der EU ohne USt.
Zu d) Der Auftraggeber fordert eine Mindestdeckung für Sachschäden von 2 Mio. EUR, für Personenschäden von 1,5 Mio. EUR und für Vermögensschäden von 0,5 Mio. EUR, jeweils pro Schadensfall. Kumuliert auf alle Schadensfälle pro Jahr muss sich die Versicherung über eine Mindestdeckung für Sachschäden von 4 Mio. EUR, für Personenschäden auf 3 Mio. EUR und für Vermögensschäden auf 1 Mio. EUR pro Jahr belaufen.
Zu h) Der Auftraggeber fordert für den Nachunternehmer eine Mindestdeckung für Sachschäden von 2 Mio. EUR, für Personenschäden von 1,5 Mio. EUR und für Vermögensschäden von 0,5 Mio. EUR, jeweils pro Schadensfall. Kumuliert auf alle Schadensfälle pro Jahr muss sich die Versicherung über eine Mindestdeckung für Sachschäden von 4 Mio. EUR, für Personenschäden auf 3 Mio. EUR und für Vermögensschäden auf 1 Mio. EUR pro Jahr belaufen.
a) Von einem leistungsfähigen Bieter wird erwartet, dass mind. 5 nachprüfbare Referenzkunden für Hersteller im Bereich Objektspeicher und mind. fünf nachprüfbare Referenzkunden im Bereich Block/NAS-Storage vom Bieter benannt werden.
b)Sollte der Bieter nicht zugleich Hersteller sein, wird gefordert, dass mind. fünf Referenzkunden im Bereich der Backup-Infrastruktur benannt werden.
Zu a) Bei den Referenzen für Hersteller im Bereich Objektspeicher muss es sich um Installationen von mind. 5 PB in der EU (+CH, UK, N) des angebotenen Systems oder eines unmittelbaren Vorgängerproduktes handeln.
Bei den Referenzen für Hersteller im Bereich Block/NAS-Storage muss es sich um Installationen von mind. 500 TB in der EU (+CH, UK, N) des angebotenen Systems oder eines unmittelbaren Vorgängerproduktes handeln.
Zu b) In dem Fall, dass der Anbieter nicht zugleich Hersteller ist, sind bei den Referenzen mind. 5 Installationen im Bereich der Backup-Infrastruktur mit mind. je 500 TB Datenvolumen zu nennen.
Alle Referenzen sind mit Namen des Kunden, dem Ansprechpartner beim Kunden, Anschriften, E-Mail, Telefonnummer des Ansprechpartners beim Kunden sowie Angaben zu Art und dem Datenvolumen der Referenz anzugeben.
Nur nachprüfbare Referenzen können gewertet werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Kontaktaufnahme mit dem Referenzkontakt zu unterstützen, wenn dies vom Auftraggeber so gewünscht ist.
Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft gilt: Jedes Mitglied für sich muss alle Zuverlässigkeitskriterien erfüllen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind im Angebot aufzuführen. Alle Mitglieder bestimmen einen bevollmächtigten Vertreter. Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. Nach Zuschlagserteilung nennt der Auftragnehmer ein Konto, auf das mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und,
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird,
(iv) eine detaillierte Übersicht einreichen, die darstellt, welches Mitglied für die Erbringung welcher Leistungen/Dienstleistungen verantwortlich ist.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD8YDGD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rwth-aachen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer