Computer-Aided Facility Management (CAFM)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Computer-Aided Facility Management (CAFM)
Computer-Aided-Facility-Management (CAFM)-System.
Linder Höhe
51147 Köln
Es soll ein Computer-Aided-Facility-Management (CAFM)-System mit neun unterschiedlichen Modulen für alle DLR-Standorte beschafft werden.
Zweimalige Verlängerung für jeweils 12 Monate
Ausschluss- und Leistungskriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§123, 124 GWB,
B) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
A) Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz,
B) Nachweis zum Bestand einer aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
A) Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
B) Erklärung zu den Unterauftragnehmern/Bewerbergemeinschaft – sofern zutreffend.
C) Firmenprofil D) Erklärung, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist,
E) Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
F) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG,
G) Zertifikat GEFMA 444 in den Katalogen A1-A9, A13 und A14,
H) Erklärung, dass die Software als On-Premise Lösung betrieben wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.