Gespräch Führung und Zusammenarbeit – Erfassung und Auswertung der Fragebögen Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-015-31-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Gespräch Führung und Zusammenarbeit – Erfassung und Auswertung der Fragebögen
Erfassung und Auswertung von Fragebögen im Rahmen des Personalentwicklungsintruments „Gespräch Führung und Zusammenarbeit“ (GFZ).
Münster
Erfassung und Auswertung von Fragebögen im Rahmen des Personalentwicklungsinstruments „Gespräch Führung und Zusammenarbeit“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller ausdrücklich, dass
— die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen.
— er / sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
— er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
— er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Die Antragsteller, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106 GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführ-ten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Antragsteller getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte ein-zuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Antragssteller ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG1 nicht vorliegen.
Mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Rechtsform, Eigentümer, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren insgesamt sowie im Bereich der Begleitung und Umsetzung von Mitarbeiterbefragungen und Führungskräfte-Feedback sowie die Anzahl der Mitarbeiter:innen anzugeben.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages sind folgende Referenzen anzugeben:
— Darstellung Ihrer Erfahrungen mit Kunden unterschiedlicher Professionen aus dem Bereich „Öffentlicher Dienst“ anhand von mind. 2 Referenzen,
— Darstellung Ihrer Erfahrungen in der Umsetzung von Mitarbeiterbefragungen oder Führungskräfte-Feedbacks anhand von mind. 2 Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.