Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Leineweberschule und wieder zurück aufgeteilt auf 24 Lose für das Schuljahr 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5641
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Leineweberschule und wieder zurück aufgeteilt auf 24 Lose für das Schuljahr 2021/2022
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Leineweberschule und wieder zurück aufgeteilt auf 24 Lose für das Schuljahr 2021/2022.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Schülerbeförderung
Bielefeld
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden. Sofern sich der Firmensitz innerhalb eines Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens befindet, beziehen sich die Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist. Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss zur Verifizierung der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen folgende Nachweise beizubringen:
Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als 3 Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind: z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiger Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen
Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als 3 Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind: z. B. Nachweis in Steuersachen / Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges; Nachweis über den Bestand einer Haftpflichtversicherung.
Nachweis, dass der Kraftfahrzeughaftpflichtdeckungsschutz mindestens 100 Millionen EUR je Schadensereignis für die hier eingesetzten Fahrzeuge beträgt.
Nachunternehmen dürfen nur mit Zustimmung des Schulträgers eingesetzt werden. Sofern vorübergehend ein Fahrzeug eines Dritten eingesetzt werden muss, ist der
Schulträger unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich vor Fahrtantritt davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug und das Fahrpersonal die Anforderungen des Auftrages erfüllen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage einer Genehmigung für die geschäftsmäßige Personenbeförderung gem. PBefG oder eine EG-Lizenz für Gelegenheitsverkehr in Kopie.
Vorlage der Fahrzeugscheine des für die Schülerbeförderung vorgesehenen Fahrzeugparks in Kopie und / oder Auflistung der für die Leistungserbringung noch anzuschaffenden Fahrzeuge mit Angabe der Anzahl der Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze und dem Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z. B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung Finanzierungskonzept).
Angabe über die wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe der öffentlichen oder privaten Auftraggeber einschließlich Anschrift, Name des jeweiligen Ansprechpartners und Telefonnummer.
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen mit Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges kurzfristig (spätestens am Folgetag) ein Ersatz gestellt werden kann.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass das Fahrpersonal den Anforderungen der BOKraft entsprechend geeignet ist und im Besitz eine Führerscheins D1 bzw. D, eines Personenbeförderungsscheines und eines erweiterten Führungszeugnisses ist.
Angabe, dass die eingesetzten Fahrzeuge mindestens die europäische Abgasnorm 4 einhalten und das Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge 10 Jahre bei Taxen und Kleinbussen und 15 Jahre bei Bussen nicht überschreiten.
Das Maximum der zu vergebenden Lose an einen Bieter ist kleiner/gleich der Anzahl der für die Schülerbeförderung zur Leineweberschule zur Verfügung stehenden Fahrzeuge.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle bei der Gelegenheit der Ausführung der Leistung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren. Auf das Bundesdatenschutzgesetz wird verwiesen.
Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen die eingesetzten Bestimmungen, hier insbesondere der STVZO und der BOKraft und den EG/ECE-Richtlinien, entsprechend und die Emissionsvorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung (EG-Norm) erfüllen.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen die Fahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden, die die den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3a StVO) entsprechen.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss über ausreichende Kenntnisse der Streckenführung sowie der Beförderungsbedingungen verfügen.
Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrerinnen und Fahrer einsetzen. Auf Verlangen des Schulträgers darf das Unternehmen bestimmtes Fahr- und Begleitpersonal nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung und Zuverlässigkeit sprechen.
In Taxen und Kleinbussen dürfen in der Schülerbeförderung zu städtischen Schulen nicht mehr Schülerinnen und Schüler befördert werden, als Sitzplätze in den Fahrzeugen zugelassen sind. In diesen Fahrzeugen dürfen nach § 21 Abs.1a Straßenverkehrsordnung
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen die entsprechenden Bestimmungen, hier insbesondere der STVZO und der BOKraft und den EG/ECE-Richtlinien, entsprechend und die Emissionsvorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung (EG-Norm) erfüllen. Die Fahrzeuge müssen mit allen Sitz- und Stehplätzen zugelassen sein.
Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrerinnen und Fahrer einsetzen. Während der Vertragsdauer darf das Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge im Einzelfall 15 Jahre nicht überschreiten und die europäische Abgasnorm Euro 4 ist mindestens einzuhalten. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen die Fahrzeuge nur mit Reifen gefahrenwerden, die den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3a StVO) entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle bei der Gelegenheit zur Ausführung der Leistung bekanntgewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gesamtleistung besteht aus 24 Losen. Es können auch Angebote für einzelne Lose abgegeben werden.
Die Vergabe erfolgt losweise, wobei die Anzahl der maximal zu vergebenden Lose an einen Bieter begrenzt ist. Das Maximum der vergebenden Lose an einen Bieter ist kleiner / gleich der Anzahl der für die Schülerbeförderung zur Leineweberschule zur Verfügung stehenden Fahrzeuge (siehe Bieterangabenverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen).
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9GQR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.