FWO / Schülerbeförderung Freie Waldorfschule Oberberg Referenznummer der Bekanntmachung: SSV 2021 bis 2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51645
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fws-oberberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
FWO / Schülerbeförderung Freie Waldorfschule Oberberg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Freie Waldorfschule Oberberg e. V., Kirchhellstraße 32, 51645 Gummersbach und zurück auf den vom Auftraggeber festgelegten Routen gemäß dieser Leistungsbeschreibung ab Beginn des Schuljahres 2021/2022 am 17. August 2021 (Betriebsaufnahme: 17. August 2021) für 4 Jahre bis zum Schuljahresende 2025/2026. Der Auftragnehmer befördert täglich von Montag bis Freitag mit Ausnahme der schulfreien Tage (Sonn- und Feiertage, Schulferien, bewegliche Ferientage) die Schüler und Schülerinnen und Aufsichtspersonen der Freien Waldorfschule Oberberg der Schule von ihrem jeweiligen Wohnort zur Schule. Es werden 6 Linien gemäß den vom Auftraggeber aufgestellten Fahrplänen befahren:
— Linie 1 Ruppichteroth – Much,
— Linie 2 Waldbröl – Heide,
— Linie 3 Lindlar,
— Linie 4 Waldbröl,
— Linie 5 Bergneustadt,
— Linie 6 Reichshof – Wiehl.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist weiter die Durchführung von Sonderfahrten (Schwimmbad etc.). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Gummersbach
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
Beförderung der Schüler zur Freie Waldorfschule Oberberg e. V., Kirchhellstraße 32, 51645 Gummersbach und zurück.
Linie 1 Ruppichteroth – Much / Strecke 34,40 km / Start 6:50 – Ankunft 7:50 + Rückfahrt 13:50 + Rückfahrt 15:50
Linie 2 Waldbröl – Heide / Strecke 26,3 km / Start 6:53 – Ankunft 7:50 + Rückfahrt 13:50
Linie 3 Lindlar / Strecke 23,50 km / Start 7:05 – Ankunft 7:50 + Rückfahrt 13:50 + Rückfahrt 15:50
Linie 4 Waldbröl / Strecke 41,20 km / Start 6:47 – Ankunft 7:50 + Rückfahrt 13:50
Linie 5 Bergneustadtl / Strecke 31,20 km / Start 6:52 – Ankunft 7:50 + Rückfahrt 13:50
Linie 6 Reichshof – Wiehl / Strecke 34,30 km / Start 6:52 – Ankunft 7:50 + Rückfahrt 13:50
Linie 2/4 Waldbröl / Strecke 37,00 / Rückfahrt 15:50 h
Linie 5/6 – Wildbergerhüttel / Strecke 38,80 / Rückfahrt 15:50 h
Linie 1/2/4 Wiehl – Waldbröl – Ruppichteroth / Strecke 58,40 / Rückfahrt 12:00 h.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung einmalig um ein Halbjahr zu verlängern („Verlängerungsoption“). Die Verlängerungsoption kann nur bis spätestens 60 Kalendertage vor Vertragsende ausgeübt werden. Der Auftraggeber wird von der Verlängerungsoption nur Gebrauch machen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein wirksamer Vertrag über die vertragsgegenständlichen Leistungen für den Zeitraum nach Vertragsende besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Mit dem Angebot ist die Kopie einer gültigen Genehmigung zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung gem. PBefG einzureichen.
Der Bieter muss im Falle der Zuschlagserteilung die Genehmigung während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss jedenfalls im letzten angegebenen Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen haben. Hierbei sind Geschäftsjahre abgeschlossen, wenn sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Angebote abgeschlossen sind.
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 3 Jahren nachzuweisen.
Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
— Das Ende der Leistungserbringung des Referenzauftrags darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 3 Jahre zurückliegen, und
— Der Gesamtauftragswert eines Referenzauftrags muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen, und
— Der Referenzauftrag muss die Beförderung von Menschen auf vorher festgelegten Routen zum Inhalt haben, dabei muss es sich allerdings nicht zwingend um Schüler handeln.
— Es bestehen Mindestanforderungen hinsichtlich der Emissionen der eingesetzten Schulbusse:
Der Auftraggeber fordert, dass nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die die Euro-Norm 5 oder Euro-Norm 6 erfüllen.
— Es bestehen weiter Mindestanforderungen hinsichtlich des Alters der eingesetzten Schulbusse:
Die einzusetzenden Fahrzeuge dürfen bei Auftragsbeginn (Stichtag: 17. August 2021) im Durchschnitt ein Alter von max. 4 Jahren aufweisen. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. Zur Ermittlung des Durchschnittalters der Fahrzeuge wird das Alter aller Fahrzeuge, die zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden sollen (in Monaten) addiert und durch die Anzahl der Fahrzeuge geteilt.
— Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Betriebsbeginn die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrzeuge mit Kennzeichen und allen weiteren Angaben (insb. Alter der Fahrzeuge nach Datum der Erstzulassung und Schadstoffklasse) zu melden.
Abschnitt IV: Verfahren
Gummersbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]