Basisalgorithmen für SSA-Datenverarbeitung (BaSSTDa)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Basisalgorithmen für SSA-Datenverarbeitung (BaSSTDa)
Basisalgorithmen SSA-Datenverarbeitung im Rahmen des Projekts „European Union (EU) Space Surveillance & Tracking (SST) Support Framework“.
Die durchzuführenden Tätigkeiten und Ergebnisse sollen zu einer erfolgreichen und zukunftsorientierten Weiterentwicklung eines Kataloges zur Verarbeitung und Bereitstellung von Bahndaten erdnaher Weltraumobjekte führen. Schwerpunkt des Auftrages liegt auf der Entwicklung von astrodynamischer Propagation von Bahndaten sowie die Bestimmung selbiger mittels geeigneter Algorithmen und die Korrelation nicht zugeordneter Observationsdaten von Objekten. Grundlage bilden dabei Messdaten heterogener Sensornetzwerke und bereits vorhandene Datensätze.
Mindestabnahmemenge an Personalstunden 0. Höchstabnahmemenge über 4 Jahre: Insgesamt maximal 3,5 Millionen EUR.
Bonn und Uedem
Siehe Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung“.
Bis zu einer Laufzeit insgesamt von 4 Jahren.
Eusst
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Vertragsausführung in der Lage sein wird, das VS-NfD-Merkblatt (siehe Anlage zum Vertrag) einzuhalten, insbesondere über das entsprechend geschulte Personal verfügen wird.
Der Bieter erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Vertragsausführung über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR verfügt. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung gem. Formblatt sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen.
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn der Bieter als „Mindestanforderung“ die Erbringung von mit der Ausschreibung vergleichbaren Leistungen wie folgt belegen kann:
Der Bieter hat 3 Referenzen über die Bereitstellung von Softwarepakten vorzuweisen, welche durch Weltraumlage-Sensorik generierte Messdaten (Satellite-Laser-Ranging, Radar, Teleskop) zu einem Bahn- und Objektdatenkatalog für erdnaher Weltraumobjekte verarbeiten sowie daraus Analysen zur Fragmentierung, Annäherungen und Wiedereintritten von Weltraumobjekten ableiten, ggf. ergänzt durch zusätzliche IT-Dienstleistungen. Mindestprojektzeitraum beträgt jeweils 6 Monate.
Der Bieter hat eine Referenz über die Zusammenarbeit mit Operationszentralen, die den Abläufen und Verfahren des DLR-Weltraumlagezentrums entsprechen, vorzuweisen. Er muss ein ausgezeichnetes Verständnis der individuellen Bedürfnisse der zivilen und militärischen Interessenträger im SST-Bereich oder in vergleichbaren Bereichen haben.
Der Bieter hat eine Referenz über die Entwicklung von softwarebasierten Schnittstellen vorzuweisen.
Der Bieter hat eine Referenz über die Entwicklung von softwarebasierten Systemen zur Datenverarbeitung vorzuweisen.
Der Bieter hat eine Referenz über die Entwicklung von softwarebasierten Systemen zum Management von Datenflüssen vorzuweisen.
Eine Referenz kann auch jeweils 2 oder mehr der obengenannten Leistungen belegen.
Angabe von Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, Erbringungszeitraum (Erbringungsbeginn muss zwingend nach dem 1.6.2018 liegen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt I.3) Kommunikation: Die Dokumente „Vertragsunterlagen“ werden aufgrund des Schutzes der Vertraulichkeit von Informationen nur den Unternehmen gegenüber veröffentlicht, welche das Dokument „Vertraulichkeitserklärung“ ausgefüllt dem Auftraggeber übermittelt haben.
Zu Abschnitt III.1) Teilnahmebedingungen:
I) Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
II)
1. Eine elektronische Abgabe der Bieterunterlagen ist über die weitgehend browserunabhängige Anwendung der e-Vergabe-Lösung subreport ELViS zwingend erforderlich. Die Unterlagen sind in Textform (§ 126b BGB) abzugeben. Das bedeutet Name der zeichnungsberechtigten Person in Klarschrift an den jeweils erforderlichen Stellen. Mit dem Angebot sind sämtliche im vorformulierten „Angebotsblatt“ in der Spalte „Vom Bieter ausgefüllt/eigenständig erstellt einzureichen“ markierten Unterlagen einzureichen.
2. Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Verfahrens sowie des Vertrages zu benennen. Hierfür hat der Auftragnehmer das Formular „Erklärung Bietergemeinschaft“ zwingend vollständig auszufüllen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Fall der Zuschlagserteilung für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner. Die Bildung einer Bietergemeinschaft darf keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellen.
Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mitglied das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
3. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür hat der Auftragnehmer das Formular „Erklärung zur Eignungsleihe“ zwingend vollständig auszufüllen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, haben die Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen und zu den entsprechenden Eignungskriterien gemäß dem Eignungs-und Ausschlussformblatt vorzulegen.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
4. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsvergabe), zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, unter zwingender Verwendung des Formulars „Verpflichtungserklärung“ nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, sowie für die beabsichtigten Unterauftragnehmer das zur Verfügung gestellte Eignungs- und Ausschlussformblatt vollständig ausgefüllt vorzulegen. Der Bieter hat auf diesem Weg für einen Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe sowie die für die Leistung erforderliche berufliche und technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die entsprechende Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/