081-2021, Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der Stadt Leverkusen in 2 Losen über 2 Jahre mit Verlängerungsoption auf insgesamt 4 Jahre Referenznummer der Bekanntmachung: 081-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
081-2021, Rahmenvertrag über Sicherheitsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete der Stadt Leverkusen in 2 Losen über 2 Jahre mit Verlängerungsoption auf insgesamt 4 Jahre
Die Stadt Leverkusen (Auftraggeberin) betreibt im Stadtgebiet (voraussichtlicher Stand 1.1.2022) an 3 Standorten 5 Übergangsheime für Geflüchtete, in denen im Notfall auch anderweitig unterbringungsbedürftige Personen untergebracht werden. Dabei handelt es sich sowohl um Containerunterkünfte als auch um Objekte in fester Bauweise.
Die Übergangsheime werden durch städtische Einrichtungsbetreuer*innen geleitet, wobei die Präsenzzeit vor Ort variiert. Die soziale Beratung der Bewohner*innen wird durch Sozialarbeiter*innen des Caritasverband Leverkusen e. V. gewährleistet. Zusätzlich sind städtische Hausmeister*innen in den Unterkünften eingesetzt.
Betrieb der Einrichtungen, Soziale Betreuung und Integration sind Aufgaben des zu-ständigen Fachpersonals. Um daneben die Sicherheit der Einrichtungen und der Bewohner*innen zu gewährleisten, beauftragt die Auftraggeberin externe Sicherungsdienstleister mit einer 24-Stunden-Überwachung. Über diese primäre Aufgabe hinaus sind die Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers, gerade außerhalb der regulären Dienstzeiten der städtischen Mitarbeiter*innen, auch Ansprechpartner*in für die Bewohner*innen, Behörden und Anwohner*innen.
Stadtbezirk I
Flüchtlingsunterkunft Heinrich-Claes-Str. 33 (Container) Heinrich-Claes-Str. 33, 51381 Leverkusen
Der Stadtbezirk I umfasst die Stadtteile Hitdorf, Rheindorf, Wiesdorf und Manfort.,
Flüchtlingsunterkunft Heinrich-Claes-Str. 33a (Container) Heinrich-Claes-Str. 33a, 51381 Leverkusen,
Flüchtlingsunterkunft Josefstraße 10 Block A Josefstraße 10, 51373 Leverkusen,
Flüchtlingsunterkunft Josefstraße 10 Block B Josefstraße 10, 51373 Leverkusen
Betrieb der Einrichtungen, Soziale Betreuung und Integration sind Aufgaben des zuständigen Fachpersonals. Um daneben die Sicherheit der Einrichtungen und der Bewohner*innen zu gewährleisten, beauftragt die Auftraggeberin externe Sicherungsdienstleister (nachfolgend auch SDL oder AG) mit einer 24-Stunden-Überwachung. Über diese primäre Aufgabe hinaus sind die Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers, gerade außerhalb der regulären Dienstzeiten der städtischen Mitarbeiter*innen, auch Ansprechpartner*in für die Bewohner*innen, Behörden und Anwohner*innen.
Die Kooperation zwischen städtischen Mitarbeitenden und Sicherheitsmitarbeiter*innen (nachfolgend auch SMA) ist für das Wohlergehen der Bewohner*innen sowie den reibungslosen Betrieb in den Übergangsheimen von besonderer Relevanz. Es ist hervorzuheben, dass die Entscheidungsbefugnis bei Dissens zwischen den Vertragsparteien der Auftraggeberin obliegt.
Dem AN wird, außerhalb der Arbeitszeit der städtischen Mitarbeitenden und nach vorheriger schriftlicher Mitteilung, das Hausrecht übertragen. Er übernimmt die volle Verantwortung für den Betrieb, die Sicherheit und die Außenwirkung der Übergangsheime. Daneben ist er Ansprechpartner für Polizei, Rettungsdienste, Anwohnende, ehrenamtlich Tätige und Bewohner*innen; er ist im Besitz der Schlüsselgewalt und hat im Notfall Zugang zu allen Räumen der Übergangsheime. Seriosität und Vertrauenswürdigkeit seiner Mitarbeitenden werden als unverzichtbar vorausgesetzt. Der Einsatz in den städtischen Übergangsheimen erfordert Pflichtbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und Objektivität.
Die Auftraggeberin versteht den Auftragnehmer als Dienstleister.
Der AN sichert die Gelände nebst Gebäuden durch, wie vor beschrieben, ausgebildete und objektspezifisch eingewiesene SMA hinsichtlich folgender Punkte:
— Gewährleistung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit in den Objekten und Geländen des AG,
— Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Unterstützung bei der Aufklärung durch umsichtiges und exaktes Verhalten, insbesondere bei strafbaren Handlungen auf frischer Tat,
— Rechtzeitiges Erkennen von Bränden, Havarien und Störungen sowie begünstigender Bedingungen durch gewissenhafte Kontrollen der Räumlichkeiten hinsichtlich der Brandschutzvorschriften, Einleitung der notwendigen Maßnahmen durch Informationen und Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Mängel an die Objektverantwortlichen,
— Einleitung der notwendigen Maßnahmen bei Bränden, Havarien und Unfällen zur Abwehr von Schäden an Menschen und materiellen Werten unter Beachtung der vorgegebenen Informationslinien und -wege.
Der AN stellt die nachfolgend geforderten SMA für die Besetzung der nachstehenden Dienstzeitspannen zur Verfügung.
Der Vertrag hat eine Vertragsdauer von zunächst 24 Monate, beginnend am 31.12.2021 um 12.00 Uhr, und verlängert sich maximal zweimal automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 6 Monate vor Vertragsende vom AG gekündigt wird und hat damit insgesamt aller möglicher Verlängerungen eine maximale Laufzeit von 48 Monaten bis zum 31.12.2025 um 12.00 Uhr.
Stadtbezirk II
Flüchtlingsunterkunft Sandstraße 65-67 Sandstraße 65-67 51379 Leverkusen
Der Stadtbezirk II umfasst die Stadtteile Opladen, Küppersteg, Bürrig, Quettingen und Bergisch Neukirchen.,
Flüchtlingsunterkunft Sandstraße 71-71g Sandstraße 71-71g, 51379 Leverkusen
Betrieb der Einrichtungen, Soziale Betreuung und Integration sind Aufgaben des zuständigen Fachpersonals. Um daneben die Sicherheit der Einrichtungen und der Bewohner*innen zu gewährleisten, beauftragt die Auftraggeberin externe Sicherungsdienstleister (nachfolgend auch SDL oder AG) mit einer 24-Stunden-Überwachung. Über diese primäre Aufgabe hinaus sind die Mitarbeiter*innen des Auftragnehmers, gerade außerhalb der regulären Dienstzeiten der städtischen Mitarbeiter*innen, auch Ansprechpartner*in für die Bewohner*innen, Behörden und Anwohner*innen.
Die Kooperation zwischen städtischen Mitarbeitenden und Sicherheitsmitarbeiter*innen (nachfolgend auch SMA) ist für das Wohlergehen der Bewohner*innen sowie den reibungslosen Betrieb in den Übergangsheimen von besonderer Relevanz. Es ist hervorzuheben, dass die Entscheidungsbefugnis bei Dissens zwischen den Vertragsparteien der Auftraggeberin obliegt.
Dem AN wird, außerhalb der Arbeitszeit der städtischen Mitarbeitenden und nach vorheriger schriftlicher Mitteilung, das Hausrecht übertragen. Er übernimmt die volle Verantwortung für den Betrieb, die Sicherheit und die Außenwirkung der Übergangsheime. Daneben ist er Ansprechpartner für Polizei, Rettungsdienste, An-wohnende, ehrenamtlich Tätige und Bewohner*innen; er ist im Besitz der Schlüssel-gewalt und hat im Notfall Zugang zu allen Räumen der Übergangsheime. Seriosität und Vertrauenswürdigkeit seiner Mitarbeitenden werden als unverzichtbar vorausgesetzt. Der Einsatz in den städtischen Übergangsheimen erfordert Pflichtbewusstsein, Gewissenhaftigkeit und Objektivität.
Die Auftraggeberin versteht den Auftragnehmer als Dienstleister.
Der AN sichert die Gelände nebst Gebäuden durch, wie vor beschrieben, ausgebildete und objektspezifisch eingewiesene SMA hinsichtlich folgender Punkte:
— Gewährleistung der allgemeinen Ordnung und Sicherheit in den Objekten und Geländen des AG,
— Aufdeckung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Unterstützung bei der Aufklärung durch umsichtiges und exaktes Verhalten, insbesondere bei strafbaren Handlungen auf frischer Tat,
— Rechtzeitiges Erkennen von Bränden, Havarien und Störungen sowie begünstigender Bedingungen durch gewissenhafte Kontrollen der Räumlichkeiten hinsichtlich der Brandschutzvorschriften, Einleitung der notwendigen Maßnahmen durch Informationen und Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Mängel an die Objektverantwortlichen,
— Einleitung der notwendigen Maßnahmen bei Bränden, Havarien und Unfällen zur Abwehr von Schäden an Menschen und materiellen Werten unter Beachtung der vorgegebenen Informationslinien und -wege.
Der AN stellt die nachfolgend geforderten SMA für die Besetzung der nachstehenden Dienstzeitspannen zur Verfügung.
Der Vertrag hat eine Vertragsdauer von zunächst 24 Monate, beginnend am 31.12.2021 um 12.00 Uhr, und verlängert sich maximal zweimal automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht 6 Monate vor Vertragsende vom AG gekündigt wird und hat damit insgesamt aller möglicher Verlängerungen eine maximale Laufzeit von 48 Monaten bis zum 31.12.2025 um 12.00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Gewerbeerlaubnis: Kopie Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung / einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vergleiche § 13 Bewachungsverordnung).
Für ausländische Bieter: Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gemäß § 13 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
2. Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123 -125 GWB.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung einer hinsichtlich dem Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (je Versicherungsfall) – zugleich Mindestanforderung
— für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für reine Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten [Betrag gelöscht] EUR,
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR,
— für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes [Betrag gelöscht] EUR,
— für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für Umwelthaftpflichtschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und dies dann nachgewiesen wird.
2. Gesamtumsatz: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern Angaben verfügbar sind (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Auf gesonderte Anforderung durch die Auftraggeberin sind folgende Unterlagen vorzulegen: Bilanzen oder ähnliche Nachweise über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärungeiner hnisichtlich dem Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (je Versicherungsfall) – zugleich Mindestanforderung
— für Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für reine Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten [Betrag gelöscht] EUR,
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR,
— für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes [Betrag gelöscht] EUR,
— für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— für Umwelthaftpflichtschäden [Betrag gelöscht] EUR,
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und dies dann nachgewiesen wird.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
1. Referenzen: Geeignete Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt.
2. Nachunternehmer: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
3. Eignungsleihe: Angabe, ob und wie im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe, § 47 VgV). Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der techn. Leistungsfähigkeit erfolgt, muss mit dem Angebot zugleich eine dazugehörige Nachunternehmererklärung eingereicht werden.
4. Zertifizierung (Eigenerklärung): Nachweis der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (oder eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen; vergleichbar sind solche Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche zum Beispiel folgende Aspekte umfassen: Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung; Analyse; interne Audits; Managementbewertung), Verbesserung).
Auf gesonderte Anforderung durch die Auftraggeberin sind bei Bedarf folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers sowie Verpflichtungserklärung Eignungsleihe,
2. Verpflichtungserklärung und Erklärungen nach § 123ff GWB des Nachunternehmens sowie Eignungsnachweise des Nachunternehmers.
Mindestanforderung zu Los 1 und Los 2:
Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft muss mind. eine Referenz aus folgenden Bereichen vorlegen:
— Unterkunft für Geflüchtete,
— Asylbewerberunterkunft,
— Unterkunft für Wohnungslose.
— Los 1: Damit eine Referenz für das Los 1 bewertet wird, muss diese mindestens eine Soll-Belegung in Höhe von 80 Personen ausweisen.
— Los 2: Damit eine Referenz für das Los 2 bewertet wird, muss diese mindestens eine Soll-Belegung in Höhe von 300 Personen ausweisen.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 Absatz 2 VgV von mindestens 2 Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird voraussichtlich bei Fortbestehen des Beschaffungsbedarfes ca. ein dreiviertel Jahr vor Auslauf der Vertragslaufzeit – also spätestens im Frühjahr 2025 – neu erfolgen.
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich bis zum 15. Juni 2021 um 12:00 Uhr an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
3. Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 Absatz 2 VgV von mindestens 2 Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieterinnen / Bieter sind nicht zugelassen.
4. Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer und falls erforderlich die Zugriffsdaten (PIN) für Auftraggeberinnen / Auftraggeber an.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DDBR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.