Umsetzung des Open Government in NRW; Los 2: Rahmenvertrag für Rechtsberatungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-091/2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung des Open Government in NRW; Los 2: Rahmenvertrag für Rechtsberatungsleistungen
Durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung für Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen (Los 1) sowie für Rechtsberatungsleistungen (Los 2) zur Umsetzung des Open Government in Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben werden. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf Los 2 der ausgeschriebenen Leistung, die Bekanntmachung zu Los 1 erfolgt unter der Referenznummer 2020-091/1.
Vergeben werden soll in Los 2 der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Rechtsberatungsleistungen zur Umsetzung des Open Government in NRW. Die ausgeschriebene Leistung setzt sich aus verschiedenen Rechtsberatungsleistungen zusammen. Die Dienstleistungen bestehen insbesondere aus:
— Rechtsberatung zu Fragen der rechtssicheren Veröffentlichung von Daten,
— Erstellung von einzelfallbezogenen Rechtsgutachten,
— Erstellung eines Modulbaukastens zur einfachen Orientierung und Nutzung aller rechtlichen Leitfäden bzw. Handreichungen,
— Erstellung von nicht-juristischen Texten (z. B. Leitfäden und Handreichungen).
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf 1. Erfüllungsort ist im Regelfall der Kanzleisitz des Auftragnehmers.
2. Nach Wahl des Auftraggebers sind Leistungen im Einzelfall bei den Dienststellen der Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen zu erbringen, so dass in diesem Fall Erfüllungsort der Dienstsitz der jeweiligen Behörde ist.
3. Im Rahmen der Realisierung von Projekten sind Leistungen in Einzelfällen auch an anderen Orten (z. B. in Veranstaltungsräumen, Messehallen etc.) in Nordrhein-Westfalen zu erbringen, so dass in diesem Fall Erfüllungsort der jeweils vom Auftraggeber vorgegebene Ort ist.
Im Einzelnen ist auf die Vergabeunterlagen zu verweisen.
Der Auftragnehmer berät in fachspezifischen Rechtsfragen, wie sie sich vor allem bei der initialen Umsetzung von Open Data bis 2025 ergeben können. Ziel ist, dadurch eine rechtskonforme, möglichst umfassende Datenveröffentlichung zu unterstützen. Er arbeitet als Rechtsexperte eng mit den weiteren Leistungserbringern zusammen. Die Auslegung des EGovG NRW ist davon nicht berührt.
Insbesondere soll der Auftragnehmer bei den durchzuführenden Datenmonitorings in 170 bis 220 Behörden unterstützen. Der Auftragnehmer soll hierbei bei einzelfallbezogenen Rechtsfragen zu Entscheidungen, wie vorhandene Fachdaten der Verwaltung rechtssicher veröffentlicht werden können, adhoc beraten. Relevante Fragestellungen betreffen insbesondere die Bereiche Lizenz- und Urheberrecht, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Datenschutz, Vertragsrecht sowie fachgesetzliche Regelungen, unter die die Daten fallen können. Rechtsfragen können sich bspw. bei der Wahl der Nutzungslizenz oder bei Fragen nach der Verfügungsberechtigung der Daten durch die Behörde ergeben. Zudem sollen im Bedarfsfall dazu Gutachten und Handlungsempfehlungen erstellt werden.
Der Auftragnehmer soll darüber hinaus Leitfäden erstellen. Die Leitfäden sollen dazu dienen, gängige rechtliche Fragestellungen rund um die Umsetzung von Open Data als leicht nutzbare Hilfestellungen allgemeingültig und allgemeinverständlich in einem Modulbaukasten aufzubereiten und einfach zugänglich zu machen. Es existieren bereits 20 rechtliche Leitfäden zu gängigen Fragestellungen, die allerdings nicht mehr aktuell und deshalb zu aktualisieren sind. Fragestellungen beziehen sich unter anderem darauf, unter welcher Lizenz Daten veröffentlicht werden können, ob ein gesetzliches Verbot der Veröffentlichung durch Aufbereitung der Daten entfallen kann (Anonymisierung) oder auf die Verfügungsberechtigung von Daten. Solche rechtlichen Fragestellungen können sich auf die o. g. Rechtsgebiete sowie auf die allgemeinen und fachspezifischen - außerhalb des EGovG NRW oder EGovG Bund liegende - Regelungen zu Open Data (wie bspw. die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie), Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), Umweltinformationsgesetz NRW (IUG NRW), Geodatenzugangsgesetz (GeoZG NRW), Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)) beziehen.
Zudem soll der Auftragnehmer bei weiteren Leistungen, die maßgeblich durch den Auftragnehmer zu Los 1 erbracht werden, unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Erstellung von Schulungsmaterialien zu den o. g. rechtlichen Fragestellungen und er soll bei Bedarf auf Veranstaltungen der Geschäftsstelle Open.NRW und der Ressorts als Fachexperte unterstützen.
Ein Anspruch auf Abruf aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Detaillierte Informationen zum Auftragsinhalt sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nach Ablauf der vierjährigen festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag 2 Mal jeweils um ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber den Rahmenvertrag spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. (siehe II.2.7 der Bekanntmachung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BHO-Legal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50674
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bho-legal.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYY9X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.