Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung und Ertüchtigung der Datenverkabelung an den Bielefelder Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 20317-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33597
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Planungsleistungen für die Erweiterung und Ertüchtigung der Datenverkabelung an den Bielefelder Schulen
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt im Rahmen des DigitalPaktes das Datennetz für die Bielefelder Schulen zu ertüchtigen und zu erweitern. Um den steigenden Anforderungen der digitalen Endgeräte und Anwendungen zu entsprechen, soll das Datennetz zukunftsorientiert ausgelegt werden. Hierfür werden in einem ersten Schritt Planungs- und Bauüberwachungsleistungen benötigt. Die Planungsleistungen sollen mittels einer funktionalen Baubeschreibung erbracht werden. Der ausschreibungsgegenständliche Dienstleister soll keine Planung gem. HOAI erbringen.
Der Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld unterhält und betreibt derzeit ca. 86 Schulen. Diese Schulen haben einen unterschiedlichen Ausbaustand des Datennetzes. In Form von verschiedenen Förderpaketen wurde in der Vergangenheit in die Infrastruktur investiert. So kann von einer Tertiär-Verkabelung von mindestens Cat6 ausgegangen werden. Der Ausbaustand zu den einzelnen Klassen-, Gruppen-, Mehrzweckräumen variiert zu den Schulformen und den pädagogischen Anwendungen.
Vgl. Ausführungen in den Vergabeunterlagen: Bieterinformation.
Stadt Bielefeld
Gegenstand der angefragten Leistungen ist die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe sowie die Bauüberwachung für das oben beschriebene Projekt zur Ertüchtigung der IT- Infrastruktur der Bielefelder Schulen. Anders als in herkömmlichen Verfahren soll hier die Vergabe der Ertüchtigungsleistungen auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung erfolgen. Dementsprechend beschränkt sich auch die vorbereitende Planungsleistung auf eine funktionale Beschreibung und Zusammenstellung vorhandener Unterlagen.
Die angefragten Leistungen sind dem Honorarblatt zu entnehmen.
Die Beauftragung der genannten aufwandsabhängigen Leistungen erfolgt stufenweise.
Beauftragt werden zunächst die Leistungen der Stufe 1 und 2.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Bieterinformation), dem Honorarblatt und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit Zuschlag werden zunächst die Leistungen aus Stufe 1 und 2 beauftragt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiterer Leistungen.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI.3.) zu entnehmen. Auf der unter I.3.) genannten Plattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen. Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der bevorstehenden Öffnung der Bildungseinrichtungen und dem entsprechend dringenden Digitalisierungsbedarf, ist eine zügige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen notwendig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRYXD.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]