Projekt 423 — BIOLAB (Biometrie-Analyse-Labor) Referenznummer der Bekanntmachung: P 423
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 423 — BIOLAB (Biometrie-Analyse-Labor)
Biometrische Systeme haben mittlerweile einen festen Platz unter den IT-Sicherheitssystemen zur Benutzerauthentisierung eingenommen. Mit wachsender Bedeutung steigen aber auch die Anforderungen an die Verlässlichkeit und die Sicherheit solcher Systeme.
Um die tatsächliche Qualität, Sicherheit und Usability eines biometrischen Systems zu ermitteln, müssen umfangreiche, praxisnahe Test mit vielen - teils mehr als 1 000 - Testpersonen und tiefgreifende Schwachstellenanalysen durchgeführt werden. Hierzu sind die technischen Eigenschaften biometrischer Sensoren sowie die biologischen Grundlagen wissenschaftlich zu analysieren und neue biometrische Technologien zu entwickeln. Die gewonnen Erkenntnisse sollen in Form von Beratungen, Schulungen und Workshops praxisbezogen vermittelt werden.
Im Projekt „BIOLAB“ soll ein geeigneter Projektpartner, das BSI bei diesen Arbeiten unterstützen und eine entsprechende existierende Test- und Entwicklungsumgebung als Gesamtpaket zur Verfügung zu stellen.
Beim Auftragnehmer.
s. Punkt II 1.4.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das BSI ist im Bereich biometrischer Systeme von der Forschung über Hersteller, Integratoren bis hin zu Implementatoren sehr gut vernetzt. Daher ist dem BSI die aktuelle Marktlage und auch die Verfügbarkeit von potentiellen AN des Biolab-Projektes sehr genau bekannt. Die geforderte Kombination von Anforderungen ist sehr speziell und ungewöhnlich. Dem BSI sind weltweit nur sehr wenige Labore bekannt, die einen solchen Evaluationsbetrieb ermöglichen könnten. In den USA wird seit 2014 das NIST Maryland Testing Facility zur Performanz- und Usability-Evaluation von Grenzkontrollsystemen betrieben - dabei gibt es aber keine direkte Einbindung der Forschung. Israel befindet sich zurzeit im Aufbau eines staatlichen Evaluations-Labors für biometrische Systeme und FRONTEX plant ein ähnliches Labor in Polen. Auf Basis dieser bekannten Vorhaben kann geschätzt werden, dass ein neuer Aufbau eines solchen Evaluationszentrums mindestens 1,5 - 2 Jahre benötigt bis ein stabiler Testprozess etabliert ist, die Mitarbeiter die benötigten theoretischen und praktischen Erfahrungen aufweisen und alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen &-Prozesse vorhanden sind. In Deutschland konnte nur die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) als möglicher AN für das Biolab-Projekt ermittelt werden, welche über die nötige Expertise, als auch mit ihrem Biometrie-Evaluations-Zentrum (BEZ) über die Möglichkeiten verfügt, die dringend erforderlichen Arbeiten kurzfristig durchführen zu können und dabei sämtliche Anforderungen zu des BSI zu erfüllen. Derzeit wird an der H-BRS eine neue Fingerabdruck- und Fälschungserkennungstechnologie für Fingerabdrücke auf der Basis der Optischen Kohärenztomografie (OCT) evaluiert und weiterentwickelt. Noch entscheidender für die alleinige Eignung der H-BRS als AN sind deren Arbeiten im Rahmen der Erforschung und Entwicklung von PAD-Mechanismen für biometrische Gesichtserfassungssysteme. Das von der H-BRS entwickelte Hauterkennungsverfahren wurde bereits in die derzeit an den deutschen Grenzen eingesetzten biometrischen Grenzkontrollsysteme, EasyPASS, implementiert. Auch das Patent über die eingesetzte PAD-Technologie hält die H-BRS. Damit besitzt die H-BRS besonders wertvolle Erfahrungen sowie die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, um unsere hoheitlich eingesetzten Sicherheitssysteme zu evaluieren. Die H-BRS verfügt über viele Studenten, verteilt auf mehrere Standorte. Somit kann erwartet werden, dass die H-BRS, auch für kurzfristig angesetzte Evaluationen, ausreichend Testpersonen anwerben kann. Besonders entscheidend ist hier, dass die Studenten aus vielen unterschiedlichen Ländern und Regionen der Welt stammen und somit eine entsprechend benötigte Diversität von Testpersonen darstellen. Zudem befinden sich noch Schulen, Altersheime und ein großes Einkaufszentrum in unmittelbarer Nähe, welche das Potenzial für geeignete Testpersonen nochmals deutlich erhöhen. Die H-BRS betreibt auf dem Campus Sankt-Augustin das Biometrie-Evaluations-Zentrum (BEZ), welches alle für das Biolab-Projekt benötigten Labor-, Test- und Schulungsräume aufweist und dabei alle genannten Anforderungen an Ausstattung, Flexibilität und Maßnahmen zur Umgebungskontrolle bei biometrischen Evaluationen erfüllt. Hier können hoheitliche Aufgaben in der Biometrie umgesetzt werden. Im Projekt Biolab werden hoheitliche biometrische Grenzkontrollsysteme evaluiert. Aufgrund der speziellen Sicherheitsanforderungen muss das Biolab in Deutschland verortet werden. Mit den Standorten Sankt Augustin und Rheinbach liegt die H-BRS noch in einer günstigen Position zu Bonn (< 20 km), dem Dienstsitz des BSI, um sowohl eine schnelle Reaktionszeit und einen wirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Die H-BRS ist derzeit somit die einzige Einrichtung, nach Ansicht des BSI, welche sämtlichen Anforderungen erfüllt und dabei auch über die Kapazität verfügt die nötigen Leistungen umgehend bereitzustellen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt 423 — BIOLAB (Biometrie-Analyse-Labor)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.